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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

BIM-Manager

Facility Management: Building Information Modeling » BIM » Koordination » BIM-Manager

Funktion und organisatorische Einordnung

Der BIM-Manager steuert für den Betreiber die Anforderungen, Lieferungen und Verwendungsregeln digitaler Bauwerksinformationen. Building Information Modeling bezeichnet die modellbasierte Zusammenarbeit über den Lebenszyklus eines Bauwerks. Die Funktion richtet diese Methode auf überprüfbare betriebliche Zwecke aus und beschränkt sich nicht auf die Bereitstellung dreidimensionaler Darstellungen. Sie ist der Leitung Facility Management oder einer beauftragten Informationsmanagementorganisation zugeordnet. Ihr Mandat benennt Liegenschaften, Projekte, Anwendungsfälle, Entscheidungsrechte und verfügbare Ressourcen. Der Betreiber kann zugleich Bauherr sein; bei getrennten Organisationen vertritt der Manager dessen Anforderungen gegenüber der Bauherrenseite. Er übernimmt nicht automatisch die Gesamtverantwortung für Planung, Bau oder Anlagenbetrieb. Bei externer Unterstützung bleibt ein interner Empfänger für Empfehlungen und Entscheidungen benannt. Eine zusätzliche Stelle ist nur bei entsprechendem Umfang erforderlich. Werden Management und Koordination personell verbunden, müssen Erstellung, Prüfung und Annahme von Informationen weiterhin nachvollziehbar getrennt werden. Personalführung, Budgetverantwortung und Vollmachten werden ausdrücklich übertragen und nicht aus der Funktionsbezeichnung abgeleitet.

BIM-Prozesse strategisch steuern und koordinieren

Hauptaufgaben und Arbeitsergebnisse

Ausgangspunkt sind Entscheidungen und Arbeitsabläufe, die durch verlässliche Gebäudedaten unterstützt werden sollen. Der Manager lässt dafür den konkreten Informationsbedarf bestätigen: benötigte Objekte, Merkmale, Beziehungen, Nachweise, Lieferzeitpunkte und Aktualisierungsanlässe. Geometrische Genauigkeit und Datentiefe werden nach dem tatsächlichen Zweck bemessen. Ein Projektmodell wird nicht ungeprüft zum Informationsmodell des laufenden Betriebs. Für vorhandene Gebäude werden Datenlücken, unsichere Bestandsangaben und sinnvolle Erfassungsschritte festgelegt. Die Vorgaben berücksichtigen auch langfristige Lesbarkeit, zulässige Nutzung und Übertragbarkeit bei einem Dienstleisterwechsel. Anforderungen werden vor Beauftragung verbindlich vereinbart; nachträgliche Erweiterungen erhalten eine bewertete Änderungsentscheidung. Der Manager unterscheidet dabei die digitale Informationslieferung von der baulichen Leistung und deren Abnahme.

Hauptaufgabe

Konkrete Ausführung

Erwartetes Arbeitsergebnis

Betriebliche Informationsziele festlegen

Nutzungszwecke, Empfänger und erwarteten Nutzen mit den Betriebsfachstellen bestimmen. Benötigte Informationen von verzichtbarer Modellierung unterscheiden.

Bestätigte Anwendungsfälle mit überprüfbaren Informationszielen.

Informationsbedarf festlegen

Objekte, Merkmale, Nachweise, Genauigkeit und Liefertermine festlegen. Auftraggeber-Informationsanforderungen aus den bestätigten Betriebsbedarfen ableiten.

Ein prüfbarer, versionierter Anforderungskatalog.

Bearbeitung und Zuständigkeiten regeln

Liefernde, Prüfende und Entscheidende benennen. Den vorgeschlagenen Abwicklungsplan auf Schnittstellen, Kapazität und Erfüllbarkeit bewerten.

Ein abgestimmter Ablauf mit belastbaren Zuständigkeiten.

Gemeinsame Datenumgebung vorgeben

Freigabeschritte, Zugriffsbedarf, Statuskennzeichnung und Übergabepakete definieren. Technische Umsetzung und Schutzanforderungen mit zuständigen Stellen abstimmen.

Verbindliche Regeln für den Informationsaustausch.

Lieferungen beurteilen

Prüfnachweise auswerten, risikobezogene Stichproben veranlassen und Abweichungen bewerten. Annahmeentscheidungen oder Nachforderungen nachvollziehbar vorbereiten.

Dokumentierte Annahmen, Einschränkungen und Nachforderungen.

Übernahme in den Betrieb steuern

Verknüpfung mit Anlagen- und Raumbeständen erproben. Vollständigkeit der Übergabe, Empfängerbestätigung und Zuständigkeit der späteren Pflege prüfen.

Ein übernommener und pflegbarer Informationsbestand.

Änderungen und Ausnahmen lenken

Informationsfolgen betrieblicher Änderungen bewerten. Nachführung beauftragen, zeitweise Einschränkungen kennzeichnen und Entscheidungen über Ausnahmen einholen.

Ein nachvollziehbarer Änderungs- und Ausnahmenstand.

Nutzen und Lieferfähigkeit bewerten

Anwendbarkeit, Nachführungsrückstände und Aufwand auswerten. Verbesserungen, Qualifizierung und übertragbare Datenpakete für Vertragsenden veranlassen.

Ein aussagekräftiger Bericht zur Informationsversorgung.

Verantwortung und Befugnisse

Der Manager verantwortet eine schlüssige Informationsorganisation, prüfbare Lieferanforderungen und die rechtzeitige Darstellung von Entscheidungsbedarf. Er darf vereinbarte Nachweise anfordern, nicht verwendbare Lieferungen begründet zurückweisen und die Veröffentlichung ungeprüfter Stände innerhalb seines Mandats verhindern. Die Annahme einer Informationslieferung benötigt festgelegte Kriterien und eine ausdrücklich zuständige Stelle. Selbst wenn der Manager diese Befugnis erhält, ersetzt seine Entscheidung keine rechtsgeschäftliche Bauabnahme, technische Prüfung oder Nutzungsfreigabe. Konflikte zwischen Datenqualität, Termin und Kosten sind der entscheidungsberechtigten Leitung vorzulegen. Fehlende Merkmale dürfen nicht durch unbelegte Annahmen scheinbar vervollständigt werden. Für jedes wesentliche Merkmal wird festgelegt, welches System oder Dokument maßgeblich ist und wer Änderungen bestätigen darf. Die allgemeine Informationssicherheit verantwortet er nicht allein; den besonderen Schutzbedarf von Bauwerksinformationen bringt er jedoch verbindlich in die zuständigen Verfahren ein. Ein nicht aktualisiertes Modell ist als eingeschränkt verwendbar auszuweisen, anstatt dessen Aussagekraft zu überschätzen.

Zusammenarbeit, Vertretung und besondere Anlässe

Die Betriebsfachstellen bestimmen ihre fachlichen Anforderungen und bestätigen die Eignung der gelieferten Informationen für ihre Arbeitsabläufe. Der Manager übersetzt diese Beiträge in abgestimmte Liefer- und Prüfregeln. Mit Bauprojektleitung und Einkauf klärt er Leistungsumfang, Änderungswege und Übergabetermine. Die Modellkoordination organisiert die konkreten Datenlieferungen; die Verwaltung der gemeinsamen Datenumgebung setzt die freigegebenen Arbeitsabläufe technisch um. Verantwortliche der Betriebssoftware prüfen die Aufnahme und weitere Pflege der Daten. Bei räumlichen oder technischen Änderungen wird entschieden, welche Information nachzuführen ist und welcher Nachweis dafür vorliegen muss. Besondere Anlässe sind Eigentümer- oder Betreiberwechsel, neue Nutzungen, Softwaremigrationen, fehlgeschlagene Übernahmen und die Einstellung eines Datenlieferanten. Für solche Übergänge werden ein übertragbarer Datenstand, offene Punkte und ein benannter Empfänger gesichert. Die Vertretung erhält Anforderungskatalog, Vertragsbezüge, Prüfstatus, Entscheidungsjournal und aktuelle Berechtigungen. Informationsliefertermine und wesentliche Einschränkungen werden aktiv übergeben. Zeitweise fehlende Kapazität darf nicht zu ungekennzeichneten Freigaben durch unzuständige Personen führen.

Qualifikation und Leistungsnachweise

Geeignet sind ein Studium des Facility Managements, des Bauingenieurwesens, der Architektur, der Gebäudetechnik oder eine gleichwertige Qualifikation mit nachgewiesener Erfahrung im Gebäudebetrieb. Zwingend sind Kenntnisse des Informationsmanagements in der Betriebsphase, der Anforderungsdefinition, modellbezogener Prüfverfahren und vertraglicher Leistungsabgrenzung. Die Person muss die Nutzung von Building Information Modeling im Betrieb beurteilen und Anforderungen an Informationsumfang und Datenaustausch verständlich formulieren können. Berufserfahrung sollte mindestens eine nachvollziehbar bearbeitete Übernahme oder Fortschreibung betrieblicher Bauwerksdaten umfassen; starre Beschäftigungsjahre ersetzen keinen Kompetenznachweis. Ergänzend hilfreich sind Fortbildungen zu offenen Austauschformaten, Informationssicherheit und Wirtschaftlichkeitsbewertung. Eine Softwarezertifizierung allein belegt keine Eignung zur Betreibervertretung. Gefordert sind Urteilsfähigkeit, Konfliktklarheit und verständliche Kommunikation mit nicht technisch spezialisierten Nutzern. Leistungsnachweise sind bestätigte Informationsanforderungen, zugeordnete Zuständigkeiten, dokumentierte Lieferprüfungen und tatsächlich verwendbare Betriebsdaten. Bewertet werden die Verwendbarkeit für vereinbarte Zwecke, die Nachführung wesentlicher Änderungen und die Behebung kritischer Informationslücken. Modellgröße oder Zahl gespeicherter Dateien sind keine eigenständigen Erfolgsmaßstäbe. Abstimmungen vor Ort werden nach fachlichem Bedarf eingeplant.