Vom Informationsbedarf zur Umsetzung
Die Auftraggeber-Informationsanforderungen beschreiben, welche Ergebnisse und Daten der Auftraggeber benötigt. Der BIM-Abwicklungsplan, kurz BAP, legt demgegenüber fest, wie die Projektbeteiligten diese Anforderungen praktisch erfüllen. Er übersetzt die AIA in Rollen, Prozesse, Modellstrukturen, Prüfungen und Liefertermine. Nach der bei BIM Deutschland verwendeten Systematik wird der BAP nach Vertragsschluss gemeinsam entwickelt und während des Projekts fortgeschrieben. Er darf die vertraglich vereinbarten Anforderungen jedoch nicht unbemerkt reduzieren oder verändern.
Informationslieferungen im BIM-Prozess systematisch koordinieren
Verbindliche Arbeitsregeln
Ein belastbarer BAP regelt die BIM-Anwendungsfälle, Verantwortlichkeiten, Fachmodelle, Koordinationsprozesse, Softwareumgebung und Austauschformate. Hinzu kommen Vorgaben zu Koordinatensystemen, Benennungen, Klassifikationen, Modellprüfungen, Freigaben und zum Umgang mit Abweichungen. Auch die gemeinsame Datenumgebung, das modellbezogene Aufgabenmanagement und die Informationslieferplanung gehören in den BAP. Allgemeine Absichtserklärungen reichen nicht aus; jede Regel muss einem Beteiligten, einem Arbeitsschritt und einem prüfbaren Ergebnis zugeordnet werden.
Anforderungen des Gebäudebetriebs
Für das Facility Management muss der BAP frühzeitig festlegen, welche Räume, Bauteile und technischen Anlagen betriebsrelevant sind. Dazu gehören eindeutige Kennzeichnungen, erforderliche Attribute, Dokumentenverknüpfungen, Wartungsdaten, Prüfpflichten und Zuordnungen zu technischen Systemen. Ebenso sind das Mapping zum CAFM-System, Testimporte und die schrittweise Bereitstellung von Betriebsdaten zu regeln. Damit wird verhindert, dass am Projektende zwar ein geometrisch detailliertes Modell, aber keine nutzbare Betriebsdatenbasis vorliegt.
Fortschreibung und Entscheidungen
Der BAP ist ein gelenktes Projektdokument. Änderungen müssen versioniert, begründet, geprüft und freigegeben werden. Abweichungen von den AIA, neue Softwareanforderungen oder geänderte Liefertermine sind mit ihren Auswirkungen auf Leistung, Kosten und Termine transparent zu dokumentieren. Ein Entscheidungsregister ergänzt den BAP und verhindert, dass wesentliche Festlegungen nur in Besprechungsprotokollen oder E-Mails verbleiben. Die jeweils gültige Fassung muss in der gemeinsamen Datenumgebung eindeutig gekennzeichnet und für alle betroffenen Beteiligten zugänglich sein.
Messbare Projekttauglichkeit
Ein praxistauglicher BAP ist projektspezifisch, verständlich und kontrollierbar. Er benennt nicht nur Werkzeuge, sondern beschreibt konkrete Arbeitsabläufe und Freigabepunkte. Für jede Informationslieferung müssen Inhalt, Format, Verantwortlichkeit, Prüfmethode und Fälligkeit feststehen. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Übergabe an den Betrieb: Der BAP sollte definieren, wann ein Modell FM-tauglich ist, welche Nachweise erforderlich sind und unter welchen Voraussetzungen die Daten in CAFM, DMS oder Asset Information Model übernommen werden dürfen.
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| BIM-Ziele | Erwarteter Nutzen und messbare Projektergebnisse |
| Rollen | BIM-Management, Gesamtkoordination, Fachkoordination und Modellverantwortung |
| Modellstruktur | Fachmodelle, Teilmodelle, Kennzeichnungen und Koordinatensysteme |
| Datenumgebung | Ablage, Status, Versionierung, Prüfung und Freigabe |
| Informationslieferungen | Inhalt, Format, Verantwortlichkeit und Termin |
| Qualitätssicherung | Automatisierte und manuelle Prüfregeln |
| Betriebsübergabe | FM-Daten, CAFM-Mapping, Testimport und Freigabekriterien |