Vertragsgestaltung zwischen den beteiligten Akteuren
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Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und rechtlichen Rahmenbedingungen
BIM verändert die Art und Weise, wie Planungs- und Bauverträge gestaltet werden, grundlegend. Sowohl die HOAI als auch die VOB müssen neu interpretiert und erweitert werden, um die neuen Anforderungen, die durch die Nutzung von BIM entstehen, zu berücksichtigen. Verträge müssen klare Regelungen zur Verantwortung, Haftung, Vergütung, IT-Sicherheit und Datenhoheit enthalten, um den komplexen Anforderungen von BIM-Projekten gerecht zu werden. Durch die Schaffung transparenter Vertragsgrundlagen wird die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten gefördert, und potenzielle rechtliche Konflikte werden minimiert. BIM erfordert somit nicht nur technologische, sondern auch rechtliche Innovationen im Bauwesen.
Rechtliche Aspekte der Vertragsgestaltung im digitalen Bauprozess
BIM und die HOAI: Auswirkungen auf Leistungsphasen und Vergütungsmodelle

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Die HOAI regelt in Deutschland die Honorierung der Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren. Sie definiert klar abgesteckte Leistungsphasen (LP 1-9) für die Planung und den Bau eines Projekts. Mit der Einführung von BIM verändern sich jedoch die Arbeitsmethoden und der Umfang der Leistungen in jeder dieser Phasen.
Leistungsphasen im BIM-Kontext
Im BIM-gestützten Projekt sind die klassischen Leistungsphasen der HOAI nicht immer eindeutig voneinander abzugrenzen, da BIM eine kontinuierliche Planung und Anpassung des Modells in allen Phasen ermöglicht. Während BIM in frühen Leistungsphasen (LP 1-4) zur Erstellung detaillierter Entwürfe und Planungen beiträgt, bleibt das Modell auch in den späteren Phasen (LP 5-8) eine zentrale Ressource, z. B. für die Ausführungsplanung, die Bauüberwachung und die Dokumentation.
Vorplanung (LP 2) und Entwurfsplanung (LP 3): Hier wird BIM bereits zur Erstellung detaillierter digitaler Modelle genutzt, die über klassische 2D-Zeichnungen hinausgehen. In diesen Phasen sind nicht nur geometrische Daten, sondern auch Materialdaten und erste Kostenschätzungen (5D-BIM) integriert. Der Aufwand für die Planer ist höher, da sie detaillierte Modelle statt einfacher Pläne erstellen müssen.
Genehmigungsplanung (LP 4): Hier muss das BIM-Modell genehmigungsreif gemacht werden, was eine zusätzliche Abstimmung mit den Behörden erfordert. Es entstehen neue Anforderungen an die Verfügbarkeit und Vollständigkeit der im Modell enthaltenen Daten.
Ausführungsplanung (LP 5): Im BIM-Kontext verschmelzen die Phasen der Ausführungsplanung und Bauausführung, da Planungen fortlaufend im Modell angepasst werden. Die HOAI sieht hier jedoch klar getrennte Phasen vor. Verträge müssen daher präzisieren, welche Leistungen genau in den Bereich der Ausführungsplanung fallen und wie Änderungen während der Bauausführung im Modell abgebildet werden.
Anpassung der Vergütung
Die HOAI basiert auf festen Honorartafeln, die sich an den anrechenbaren Kosten und den jeweiligen Leistungsphasen orientieren. BIM verändert jedoch den Umfang der zu erbringenden Leistungen und deren zeitliche Verteilung. Klassische Planungsleistungen, die bisher nur in bestimmten Leistungsphasen anfielen, werden durch BIM in jeder Phase wieder relevant, da das Modell kontinuierlich aktualisiert wird.
Dies erfordert eine Anpassung der Vergütungsmodelle:
Modellpflege: Die kontinuierliche Pflege und Anpassung des BIM-Modells ist nicht in den klassischen Leistungsphasen der HOAI vorgesehen. Verträge müssen daher zusätzliche Vergütungsregeln enthalten, die diese wiederkehrenden Leistungen abdecken. Hierbei stellt sich die Frage, ob die HOAI erweitert werden muss oder ob individuelle Vereinbarungen zwischen Bauherrn und Planern getroffen werden.
Neue Leistungsbilder: BIM führt zu neuen Aufgaben, die in der HOAI bisher nicht explizit berücksichtigt sind, wie z. B. das Datenmanagement, die Koordinierung des digitalen Modells oder die Durchführung von Kollisionsprüfungen. Für diese Leistungen müssen klare Honorarvereinbarungen getroffen werden.
BIM und die VOB: Anpassung der Vergabeverfahren und Bauverträge
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist das zentrale Regelwerk für Bauverträge in Deutschland und regelt sowohl die Ausschreibung als auch die Ausführung von Bauleistungen. BIM erfordert hier Anpassungen, insbesondere in Bezug auf die Vergabeverfahren, die Ausführung von Bauleistungen und die Verantwortlichkeiten im Bauprozess.
Die VOB/A regelt das Verfahren für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge
BIM-spezifische Anforderungen in Ausschreibungen: Ausschreibungen müssen klare Vorgaben enthalten, wie das BIM-Modell genutzt werden soll. Dies betrifft nicht nur die Bereitstellung von Planungsdaten, sondern auch die Anforderungen an die Zusammenarbeit im Modell und die technischen Schnittstellen. Für Bauunternehmen bedeutet dies, dass sie über die notwendigen technischen Fähigkeiten und Softwarelösungen verfügen müssen, um im BIM-Projekt arbeiten zu können.
Verantwortlichkeiten und Datenhoheit: Verträge nach VOB/A müssen präzisieren, wer für die Bereitstellung und Pflege des BIM-Modells verantwortlich ist. Dies betrifft sowohl die Planungsphase als auch die Bauausführung. In klassischen Bauverträgen nach VOB/A werden Planungsleistungen und Bauausführung oft getrennt vergeben. BIM erfordert jedoch eine enge Verzahnung beider Bereiche. Die Bauunternehmen müssen sicherstellen, dass sie die im Modell enthaltenen Informationen korrekt interpretieren und umsetzen können.
Die VOB/B regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Bauausführung:
BIM als Vertragsbestandteil: Das BIM-Modell muss als zentraler Bestandteil des Bauvertrags definiert werden. Es sollte klar geregelt sein, in welchem Umfang das Modell für die Bauausführung bindend ist. Bauunternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass die Informationen im Modell aktuell und korrekt sind. Gleichzeitig müssen sie im Vertrag zur laufenden Aktualisierung des Modells verpflichtet werden, falls Änderungen während der Bauausführung vorgenommen werden.
Änderungen und Nachträge: Bauverträge nach VOB/B müssen klare Regelungen für den Umgang mit Änderungen im BIM-Modell enthalten. Traditionell werden Nachträge aufgrund von Planungsänderungen gesondert vergütet. Im BIM-Kontext ist es jedoch möglich, dass Planungsänderungen direkt ins Modell eingepflegt und in Echtzeit sichtbar werden. Verträge müssen daher klar definieren, wann Änderungen als Nachtrag gelten und wie diese zu vergüten sind.
Haftungsfragen und Kollisionsprüfung: Da BIM eine engere Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten erfordert, müssen Verträge nach VOB/B klare Regelungen zur Haftung für Fehler im Modell enthalten. Insbesondere bei der Kollisionsprüfung, bei der potenzielle Konflikte zwischen verschiedenen Bauteilen oder technischen Systemen erkannt werden sollen, ist es wichtig, festzulegen, wer für die Durchführung dieser Prüfung verantwortlich ist und wer haftet, falls diese Prüfungen nicht korrekt durchgeführt werden.
Verantwortlichkeiten und Haftung im BIM-Prozess

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Die digitale Signatur ermöglicht schnelle und sichere Vertragsabschlüsse auf mobilen Geräten.
Ein zentraler Punkt in BIM-Verträgen ist die klare Definition der Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen. In traditionellen Bauprojekten sind die Verantwortlichkeiten oft klar voneinander getrennt: Architekten sind für die Planung verantwortlich, Bauunternehmen für die Ausführung. BIM jedoch erfordert eine integrierte Zusammenarbeit, bei der verschiedene Beteiligte gleichzeitig an einem Modell arbeiten.
Ein großes Problem im BIM-Kontext ist die gemeinsame Haftung für das Modell. Da mehrere Beteiligte an demselben Modell arbeiten, stellt sich die Frage, wer haftet, wenn Fehler auftreten. Verträge müssen Mechanismen enthalten, um die Haftung eindeutig zu regeln.
Hier könnten Vertragsmodelle auf Basis von Partnerschaftsverträgen oder Integrierten Projektabwicklungsmodellen (IPA) hilfreich sein, bei denen die Haftung auf mehrere Schultern verteilt wird.
In BIM-Verträgen muss präzise festgelegt werden:
Wer für die Modellierung bestimmter Teile des Projekts verantwortlich ist (z. B. der Architekt für das Gebäude, der Ingenieur für die Tragwerksplanung, der TGA-Planer für die technischen Anlagen).
Wer für die Pflege des Modells während der Bauphase verantwortlich ist.
Wer für die Kollisionsprüfung und die Einhaltung der Modellstandards verantwortlich ist.
Datenschutz, IT-Sicherheit und Datenmanagement
Da BIM auf digitalen Modellen basiert, ist der Umgang mit Datenhoheit, Datenschutz und IT-Sicherheit ein zentraler Aspekt in BIM-Verträgen. Diese Punkte müssen explizit geregelt werden, um sicherzustellen, dass die im Modell enthaltenen Informationen vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.
Verträge müssen regeln, wer die Hoheit über die BIM-Daten hat und wer Zugriffsrechte auf das Modell erhält. Dies betrifft sowohl die Planungs- und Bauphase als auch den Betrieb des Gebäudes nach Fertigstellung. Der Auftraggeber (Bauherr) hat in der Regel das Recht, das Modell nach Fertigstellung zu erhalten, muss aber auch sicherstellen, dass die Daten geschützt sind.
Da BIM-Modelle häufig über Cloud-Dienste geteilt werden, müssen Verträge klare Vorgaben zur IT-Sicherheit enthalten. Es muss festgelegt werden, welche Sicherheitsstandards eingehalten werden müssen, wie die Daten gespeichert werden und welche Verantwortlichkeiten bestehen, falls es zu Datenverlust oder Cyberangriffen kommt.