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Building Information Modeling (BIM): Mitbestimmung

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Mitbestimmung im Planungsprozess

Mitbestimmung im Planungsprozess

Building Information Modeling (BIM) ist ein digitales Werkzeug, das Planung, Bau, Betrieb und Rückbau von Gebäuden auf einer einheitlichen Plattform integriert. Besonders im Facility Management (FM) entfaltet BIM sein Potenzial, indem es eine zentrale Informationsbasis für alle Lebenszyklusphasen eines Gebäudes schafft. Die Einführung von BIM hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsprozesse und -bedingungen. Daher ist die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung und Nutzung dieser Technologie von zentraler Bedeutung, um die Interessen der Belegschaft zu wahren.

Durch klare Betriebsvereinbarungen, transparente Kommunikation und umfassende Schulungen können die Potenziale von BIM genutzt werden, ohne die Arbeitsbedingungen zu beeinträchtigen. So kann BIM zu einem Werkzeug werden, das sowohl dem Unternehmen als auch der Belegschaft dient.

Bedeutung von BIM im Facility Management

Vorteile von BIM im Facility Management

  • Optimierte Instandhaltung: Automatisierte Planung und Verfolgung von Wartungsarbeiten.

  • Effiziente Flächennutzung: Datenbasiertes Flächenmanagement zur Optimierung der Raumnutzung.

  • Nachhaltigkeit: Reduktion von Energieverbrauch und Kosten durch Integration von Sensordaten.

  • Lebenszyklusorientierung: Zugriff auf umfassende Informationen zu Bauweise, Materialien und Betriebskosten.

Herausforderung der Einführung

  • Technologische Veränderungen: Neue Prozesse und Arbeitsweisen.

  • Qualifikationsanforderungen: Mitarbeitende benötigen Schulungen zur Nutzung von BIM.

  • Datenschutz: Verarbeitung großer Datenmengen, auch personenbezogener Informationen.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung der Mitarbeitenden geeignet sind.

  • § 90 BetrVG: Anhörungsrecht bei der Planung von Bauprojekten und baulichen Änderungen.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, z. B. Arbeits- und Datenschutz.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Datensparsamkeit: Sicherstellung, dass nur notwendige Daten gespeichert werden.

  • Rechte der Betroffenen: Mitarbeitende müssen über die Nutzung ihrer Daten informiert werden.

  • Datensicherheit: Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff durch technische und organisatorische Maßnahmen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Gefährdungsbeurteilung: Überprüfung, ob die Einführung von BIM neue Belastungen für die Mitarbeitenden schafft.

  • Schulungsbedarf: Sicherstellung, dass Mitarbeitende in die neue Technologie eingeführt werden.

Normen und Standards

  • DIN EN ISO 19650: Standards zur Verwaltung und Strukturierung von BIM-Prozessen.

  • DIN 276: Norm zur Kostenberechnung von Bauprojekten, die im BIM integriert wird.

Einführung und Implementierung

  • Frühzeitige Einbindung: Der Betriebsrat muss in die Planungen zur Einführung von BIM eingebunden werden, um die Interessen der Belegschaft zu wahren.

  • Pilotphasen: Einführung eines Testprojekts, um die Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und -prozesse zu bewerten.

  • Betriebsvereinbarung: Klärung von Regelungen zu Datenschutz, Schulungen und Arbeitsprozessen.

Schulung und Qualifikation

  • Weiterbildung: Der Betriebsrat sollte sicherstellen, dass alle betroffenen Mitarbeitenden Schulungen zur Nutzung von BIM erhalten.

  • Kostenübernahme: Der Arbeitgeber muss die Kosten für Schulungen tragen.

  • Beispiel: Schulungen zur Bedienung von BIM-Software und Interpretation der Daten.

Arbeitsorganisation

  • Veränderung von Arbeitsprozessen: Der Betriebsrat muss sicherstellen, dass neue Prozesse effizient gestaltet werden und keine Überlastung der Mitarbeitenden entsteht.

  • Zusammenarbeit: Klärung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen und externen Partnern.

  • Beispiel: Einführung klarer Verantwortlichkeiten bei der Pflege von BIM-Daten.

Datenschutz und Überwachung

  • Personenbezogene Daten: Der Betriebsrat muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang gespeichert werden.

  • Transparenz: Mitarbeitende müssen darüber informiert werden, welche Daten im BIM erfasst und wie diese genutzt werden.

  • Beispiel: Zugriff auf personenbezogene Daten wird auf autorisierte Personen beschränkt.

Kollaboration mit externen Partnern

  • Mitbestimmung bei Verträgen: Der Betriebsrat kann darauf achten, dass Vereinbarungen mit externen Partnern die Interessen der Belegschaft wahren.

  • Datensicherheit: Sicherstellung, dass externe Partner die Datenschutzstandards einhalten.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Datenschutz: Klärung, welche Daten erfasst und gespeichert werden.

  • Regelungen zum Zugriff auf personenbezogene Daten.

Schulungen:

  • Verpflichtung zur Durchführung von Schulungen.

  • Regelungen zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Arbeitsorganisation:

  • Festlegung neuer Arbeitsprozesse und Verantwortlichkeiten.

  • Regelungen zur Vermeidung von Überlastung.

Evaluation:

  • Regelmäßige Überprüfung der Auswirkungen von BIM auf Arbeitsprozesse.

  • Anpassung der Regelungen bei Bedarf.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen bei den Mitarbeitenden.

  • Rechtskonformität: Sicherstellung, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Effizienz: Optimierung der Prozesse durch klare Strukturen und Verantwortlichkeiten.

Einführung eines BIM-Systems

  • Problem: Unsicherheit bei den Mitarbeitenden über die neuen Technologien.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert eine Pilotphase mit intensiver Begleitung und Feedback-Möglichkeiten.

Datenschutz bei Gebäudedaten

  • Problem: BIM-Systeme erfassen Bewegungsdaten, z. B. durch Zutrittskontrollsysteme.

  • Lösung: Einführung einer Betriebsvereinbarung, die den Zugriff auf solche Daten streng regelt.

Zusammenarbeit mit externen Partnern

  • Problem: Externe Partner erhalten Zugriff auf BIM-Daten.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert klare vertragliche Regelungen zur Datensicherheit.

Akzeptanz der Mitarbeitenden

  • Herausforderung: Widerstand gegen neue Technologien.

  • Lösung: Transparente Kommunikation und frühzeitige Einbindung der Belegschaft.

Kosten

  • Herausforderung: Hohe Investitionskosten für die Implementierung von BIM.

  • Lösung: Darstellung der langfristigen Einsparungen durch effizientere Prozesse und weniger Fehler.

Datenschutz

  • Herausforderung: Verarbeitung großer Datenmengen, auch personenbezogener Informationen.

  • Lösung: Einführung eines Datenschutzkonzepts und regelmäßige Audits.