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Leistungsphase 5 der HOAI

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Prüfanweisung zur systematischen BIM-Prüfung der Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI) für einen Industrie-Neubau mit Verwaltung und Fertigung

Prüfanweisung zur systematischen BIM-Prüfung der Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI) für einen Industrie-Neubau mit Verwaltung und Fertigung

Diese Prüfanweisung dient der umfassenden, systematischen Überprüfung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) im Rahmen eines Building Information Modeling (BIM) Projekts. Geprüft wird ein digitaler Bauwerksinformationsmodell-Satz (Architektur, Tragwerk, Technische Ausrüstung etc.) für einen industriellen Neubau mit Verwaltungs- und Fertigungsbereichen. Die Prüfung erfolgt in juristisch-technischer Prosa und orientiert sich an einschlägigen Normen (u. a. VDI-Richtlinie 2552, DIN SPEC 91391, DIN EN ISO 19650) sowie den vertraglichen Vorgaben (HOAI, Auftraggeber-Informationsanforderungen und BIM-Abwicklungsplan).

Ziel ist es, die Modellqualität und Normenkonformität des Ausführungsplanungsmodells sicherzustellen, bevor es für Ausschreibung, Vergabe und Bau freigegeben wird. Die Prüfung soll gewährleisten, dass das BIM-Modell der Ausführungsplanung vollständig, konsistent, kollisionsarm und für den vorgesehenen Zweck freigegeben ist. Verantwortlichkeiten nach gängigen BIM-Rollenmodellen (BIM-Manager, BIM-Gesamtkoordinator, Fachkoordination etc.) sind zu beachten – der BIM-Manager trägt etwa die Gesamtverantwortung für die BIM-konforme Projektumsetzung inklusive AIA und Qualitätskontrolle. Abweichungen oder festgestellte Mängel sind zu dokumentieren und im Rahmen des Änderungsmanagements zu beheben, bevor die Modelle den Status „freigegeben“ erhalten.

Modellstruktur und Datenqualität

  • Anforderung: Die Fachmodelle der Ausführungsplanung müssen eine klare, konsistente Modellstruktur aufweisen und von hoher Datenqualität sein. Alle relevanten Fachdisziplinen (Architektur, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Bauphysik, Gelände/topografisches Modell, Prozesseinrichtungen/Ausstattung etc.) sind in getrennten Fachmodellen oder entsprechend definierten Teilmodellen abzubilden. Dabei ist sicherzustellen, dass die vom Auftraggeber vorgegebene Projekt- und Modellstruktur eingehalten wird. Sofern die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) eine bestimmte Projektstruktur vorsehen (z. B. Gliederung nach Bauabschnitten, Gebäuden oder Kostengruppen), muss diese in der Modellstruktur konsequent umgesetzt worden sein. Alle Fachmodelle sollen im Aufbau an dem IFC-Standard orientiert sein (Schichtung nach IFC-Struktur, z. B. Gebäude → Geschosse → Räume/Bauteile), um eine verlustfreie Zusammenführung und Austauschbarkeit der Daten zu ermöglichen.

  • Datenqualität: Die Datenqualität der Modelle ist anhand definierter Kriterien zu bewerten. Alle Modellelemente müssen korrekt und vollständig erfasst sein (keine fehlenden Bauteile oder unvollständigen Bauteilgeometrien). Geometrische Plausibilität und Topologie sind sicherzustellen: Es dürfen keine „schwebenden“ Bauteile, Dubletten oder geometrischen Konflikte innerhalb eines Fachmodells existieren. Insbesondere sind Geschossdecken, Wände, Dächer etc. passgenau aneinander anschließen; TGA-Elemente müssen korrekt mit Durchbrüchen oder Aussparungen im Baukörper koordiniert sein. Zusätzlich ist auf korrekte Klassifizierung und Typisierung der Elemente zu achten (z. B. Nutzung von definierten Bauteilklassen/Katalogen, korrekte Schichtung von mehrschichtigen Bauteilen).

  • Prüfpunkte zur Modellstruktur: Zu prüfen ist, ob jedes Gewerk ein eigenes konsistentes Modell hat und ob innerhalb der Modelle eine logische Gliederung besteht. Beispielsweise muss das Architekturmodell alle Bau- und Ausbauelemente umfassen, während das TGA-Modell nach Gewerken (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro etc.) und eventuell nach Anlagenkennzeichnung unterteilt ist. Das Tragwerksmodell sollte alle tragenden Bauteile enthalten und mit dem Architektenmodell lage- und höhenmäßig übereinstimmen. Werden Bauphysik-Aspekte (z. B. thermische Hülle, Akustik) in eigenen Modellen geführt, sind diese konsistent zu Gebäude- und TGA-Modellen zu referenzieren. Gelände- oder Vermessungsmodelle müssen im richtigen Koordinatensystem eingebunden sein (idealerweise Lagekoordination gemäß behördlichem Lagebezug). Ein konsistenter Projektnullpunkt und einheitliches Koordinatensystem sind für alle Modelle verbindlich – Abweichungen hier würden auf einen Modellstrukturfehler hindeuten. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine sinnvolle Aufteilung in Teilmodelle vorgenommen wurde, falls das Projekt dies erforderte (z. B. Trennung nach Bauabschnitten oder Gebäudeteilen); eine solche Unterteilung muss im BIM-Abwicklungsplan dokumentiert und für alle Fachmodelle einheitlich umgesetzt sein.

  • Die Vollständigkeit der Sachdaten ist zu prüfen: Jedes Modellbauteil soll alle erforderlichen Attribute besitzen (siehe dazu Abschnitt 5). Im Architekturmodell sind z. B. alle Räume mit eindeutigen Raumstempeln und Attributen (Name, Nutzung, Fläche, Volumen, Geschoss etc.) versehen; im TGA-Modell sind alle Anlagen und Geräte verzeichnet. Es wird geprüft, ob die Modell-Inhalte vollständig sind im Sinne der Planungsleistung: Das Ausführungsplanungsmodell muss sämtliche Detailinformationen enthalten, die für die Ausführung erforderlich sind (gegebenenfalls ergänzt um separate 2D-Detailzeichnungen für Sonderdetails). Beispielsweise müssen im Architekturmodell Fenster mit Profilen, Öffnungsrichtungen und Beschlägen modelliert oder als Parameter erfasst sein, damit sie ausführungsreif sind; im Tragwerksmodell müssen Bewehrungen ggf. als Platzhalter oder separate Modelle vorliegen, falls vertraglich geschuldet.

  • Alle Benennungen (z. B. von Dateien, Bauteil-IDs, Layern oder Modellansichten) sind auf Konformität mit dem BAP zu prüfen. Die Datenqualität umfasst auch konsistente Benennungskonventionen – etwa einheitliche Bauteilbezeichnungen und Ebenennamen gemäß BIM-Abwicklungsplan. Außerdem ist sicherzustellen, dass keine überflüssigen oder provisorischen Elemente im Modell enthalten sind (z. B. alte Planungsvarianten, Prüfvolumen oder Konstruktionshilfen), sofern diese nicht als solche gekennzeichnet und ausgeblendet sind.

  • Nachvollziehbarkeit: Jedes Fachmodell sollte einen Metadaten-Eintrag (z. B. im Modellheader) haben, der Ersteller, Datum, Versionsnummer und Freigabestatus enthält. Dadurch kann die Herkunft und Gültigkeit der Daten nachvollzogen werden. Die Modelle müssen dem Stand der letzten genehmigten Planung entsprechen (Inhalt aus Leistungsphase 4 eingearbeitet, aktualisierte Änderungen berücksichtigt). Ein Abgleich mit den Planungsänderungen seit der Genehmigungsplanung ist vorzunehmen, um sicherzustellen, dass das Modell den aktuellen Planungsstand widerspiegelt.

Prüftabelle Modellstruktur und Datenqualität

Nachfolgend eine Übersicht der Prüfkriterien in diesem Bereich:

Prüftabelle Modellstruktur und Datenqualität:

Prüfkriterium Modellstruktur & Datenqualität

OK?

Bemerkungen

Fachmodelle nach Disziplinen korrekt getrennt (Arch, Tragwerk, TGA etc.)

❑ / ❑

(getrennte Dateien/Modelle je Gewerk)

Einheitliches Koordinatensystem für alle Modelle (Projektnullpunkt, Lage)

❑ / ❑

(Lagekoordinaten und Höhenlagen konsistent)

Modellhierarchie konsistent (Gebäude → Geschosse → Bauteile etc., gemäß IFC-Struktur)

❑ / ❑

(Modellaufbau entspricht AIA/BAP-Vorgaben)

Vollständigkeit der Bauteile (keine wesentlichen Elemente fehlen)

❑ / ❑

(Abgleich mit Leistungsumfang LPH 5)

Geometrische Plausibilität (keine schwebenden oder doppelten Bauteile)

❑ / ❑

(Visuelle Kontrolle, Kollisionsprüfung innerhalb Modell)

Konsistente Klassifikationen/Typisierungen verwendet

❑ / ❑

(z. B. Bauteilarten, Baustoffe hinterlegt)

Pflichtattribute grundsätzlich vorhanden (siehe Attribut-Prüfung)

❑ / ❑

(z. B. Raumnummern, Bauteil-IDs)

Benennungskonventionen eingehalten (Dateien, Layer, Bauteile)

❑ / ❑

(gemäß BAP-Vorgaben)

Keine überflüssigen/testweisen Elemente im Modell

❑ / ❑

(Modelle „aufgeräumt“)

Metadaten/Version: Modell eindeutig gekennzeichnet (Verfasser, Datum, Status)

❑ / ❑

(Prüfung Modell-Infoeigenschaften)

Modellkoordination, Kollisionsprüfung und Änderungsmanagement

  • Anforderung: Die koordinierte Zusammenführung der Fachmodelle muss sichergestellt sein, einschließlich umfassender Kollisionsprüfung und eines wirksamen Änderungsmanagements. In BIM-Projekten ist die Qualitätssicherung durch interdisziplinäre Koordination zentral, um Planungsfehler frühzeitig zu erkennen. Es ist zu überprüfen, ob regelmäßige Koordinationsläufe der Teilmodelle durchgeführt wurden (z. B. wöchentliche oder meilensteinbezogene Modellzusammenführungen durch den BIM-Gesamtkoordinator oder -Manager). Dabei müssen alle Fachmodelle in einem Koordinationsmodell (aggregiertes Gesamtmodell) lagegerecht überlagert worden sein.

Kollisionsprüfung:

Für die Kollisionsprüfung sollte ein klar definierter Prozess vorliegen – idealerweise bereits in den AIA beschrieben – der folgende Aspekte regelt: Welche Modelle/Bauteile werden auf Kollisionen geprüft und welche Kollisionstypen sind tolerierbar (z. B. Leitungen innerhalb abgehängter Decken bis zu einem gewissen Maß). Weiterhin: Wie oft erfolgt die Prüfung (z. B. nach jedem Planungslieferstand oder kontinuierlich), wie werden gefundene Konflikte kommuniziert und protokolliert (etwa via Issue-Liste im CDE oder BCF-Meldungen), und wer ist verantwortlich für die Prüfung und Freigabe. In der Praxis wird oft ein BIM-Koordinationssoftware-Tool (z. B. Navisworks, Solibri o. ä.) eingesetzt, um automatisierte Kollisionschecks durchzuführen. Es ist zu prüfen, ob ein solches Tool genutzt wurde und ob Kollisionsberichte vorliegen. Alle identifizierten Konflikte sollten nachvollziehbar dokumentiert sein (z. B. in Form von BCF-Dateien oder Berichten mit Screenshot, Bauteil-ID und Beschreibung).

Wichtig ist zu bewerten, ob und wie Kollisionen gelöst wurden: Eine bloße Identifizierung genügt nicht – die betroffenen Fachplaner müssen informiert und zur Konfliktbehebung veranlasst werden. In der Prüfanweisung ist daher zu kontrollieren, dass für jede erhebliche Kollision entweder eine Lösung im Modell umgesetzt wurde oder festgehalten ist, weshalb diese kollisionsfrei toleriert werden kann. In einem Industrie-Neubau (mit komplexer TGA und Fertigungsanlagen) ist besonderes Augenmerk auf Kollisionen zwischen Gebäude und TGA sowie zwischen TGA-Gewerken untereinander zu richten (z. B. Rohrleitungen vs. Tragwerk-Durchdringungen, Maschinenfundamente vs. Kabeltrassen). Restkollisionen dürfen zum Abschluss der LPH 5 nur in geringem Ausmaß und ohne Auswirkungen auf die Baubarkeit vorhanden sein. Eine Muster-AIA des Auftraggebers könnte z. B. vorgeben, dass lediglich kleine Kollisionen toleriert werden, die sich auf der Baustelle ohne Planänderung lösen lassen (wie geringfügige Überschneidungen von Isolationsschichten).

Neben geometrischen Konflikten ist auch die fachliche Konsistenz zu prüfen: Stimmen z. B. die Raumbezeichnungen im TGA-Modell mit dem Architektenmodell überein? Sind alle vom Architekten vorgesehenen Durchbrüche im Tragwerks- und TGA-Modell berücksichtigt? Hier greift das Änderungsmanagement eng mit der Koordination zusammen. Änderungen, die sich aus der Planung oder aus der Kollisionsbereinigung ergeben, müssen nachvollziehbar verwaltet werden. Es ist zu kontrollieren, ob ein formaler Prozess zur Änderungsverfolgung existiert (z. B. Änderungslisten, Markierungen im Modell oder Versionshistorien im CDE). Jede Planungsänderung sollte in den betroffenen Fachmodellen eingearbeitet sein; insbesondere Änderungen aus vorherigen Leistungsphasen (LPH 3/4) und solche, die auf Behördenvorgaben oder Auftraggeberwünsche zurückgehen, müssen im Ausführungsmodell umgesetzt worden sein. Die Prüfanweisung verlangt daher einen Abgleich der Planstände: Wurden alle Anforderungen aus Genehmigungsbescheiden, Nachträgen oder technischem Review im Modell berücksichtigt?

Ein weiterer Aspekt ist die Modellübergabe zwischen Planern: Wenn verschiedene Planer für Gewerke beteiligt sind, muss die Koordination der Schnittstellen durch z. B. gemeinsame Planungssitzungen oder klare Schnittstellenbeschreibungen im BAP abgesichert sein. Gegebenenfalls sind Schnittstellenpläne oder Fachkoordinationsprotokolle als Nachweis heranzuziehen.

Zu prüfen ist auch, ob Koordinationsmodelle (z. B. vom BIM-Gesamtkoordinator erstellte aggregierte Modelle) vorliegen und ob diese Modelle dem aktuellen Stand entsprechen. Falls ein BIM-Koordinationsplan existiert, sollte er als Referenz für die Prüfschritte dienen (darin können z. B. Prüfkriterien für Kollisionstests festgelegt sein).

  • Protokollierung und Freigabe: Gemäß den Anforderungen soll die Koordination in Protokollen festgehalten werden. Es ist zu prüfen, ob Koordinationsbesprechungen dokumentiert wurden und ob es Freigabevermerke der Modelle nach erfolgreicher Konfliktbereinigung gibt. Laut BIM-Standards müssen vor jedem Statuswechsel (z. B. von „In Bearbeitung“ zu „Freigegeben“) definierte Prüfläufe stattfinden. Die Prüfanweisung kontrolliert, ob diese Freigabeprozesse eingehalten wurden – insbesondere ob vor Abschluss der LPH 5 eine formelle Abnahme der koordinierten Modelle durch den BIM-Manager oder Projektleiter erfolgt ist.

Prüftabelle Modellkoordination & Kollisionsprüfung:

Prüfkriterium Koordination & Kollision

OK?

Bemerkungen

Alle Fachmodelle im Koordinationsmodell lagegerecht überlagert

❑ / ❑

(gemeinsames Koordinatensystem)

Regelmäßige Modell-Zusammenführung durchgeführt (Koordinationsrunden)

❑ / ❑

(BIM-Manager/BIM-Koordinator bestätigt)

Kollisionsprüfung für relevante Gewerke durchgeführt

❑ / ❑

(Berichte/BCF vorhanden)

Kollisionsregeln/Toleranzen definiert und eingehalten

❑ / ❑

(z. B. Toleranz für Bauteilabstand)

Kollisionskonflikte dokumentiert und zuständige Planer informiert

❑ / ❑

(Issue-Liste, Protokolle)

Erhebliche Kollisionen bereinigt (keine kritischen Konflikte verbleibend)

❑ / ❑

(Modell kollisionsarm, baubar)

Änderungsmanagement: Änderungen nachvollziehbar erfasst

❑ / ❑

(Änderungsliste, Modellversionierung)

Alle Änderungen aus vorherigen Phasen/Behördenauflagen eingearbeitet

❑ / ❑

(Soll-Ist-Vergleich Genehmigungsplanung vs. Ausführung)

Koordinationsbesprechungen protokolliert

❑ / ❑

(Nachweise vorhanden)

Modelle nach Koordination formal freigegeben

❑ / ❑

(Freigabevermerk durch BIM-Manager)

Einhaltung der Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)

Anforderung: Das Modell der Ausführungsplanung muss alle in den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) festgelegten Inhalte, Liefergegenstände und Qualitätskriterien erfüllen. Die AIA ist das zentrale Anforderungen-Dokument des Auftraggebers und definiert, welche Informationen wann und in welcher Form zu liefern sind. Bei der Prüfung ist daher ein Abgleich des Modells mit der AIA vorzunehmen.

Zunächst wird geprüft, ob die im AIA geforderten Modelle und Dokumente vorliegen. Beispielsweise könnte die AIA vorsehen, dass in LPH 5 neben dem 3D-Fachmodell Architektur auch entsprechende 2D-Pläne (Grundrisse, Schnitte, Details) aus dem Modell abzuleiten und zu liefern sind, sowie Fachmodelle für Tragwerk und TGA inklusive bestimmter Anlagengruppen. Sind alle diese Lieferobjekte vorhanden und vollständig? Wurde das Datenformat eingehalten (z. B. IFC4-Modell als Austauschformat, wenn gefordert)? Die AIA könnte außerdem Vorgaben zu Modellierungsrichtlinien enthalten (etwa Layer-Strukturen, Objektbenennungen, Attribut-Schemata, Klassifikationsstandards wie z. B. DIN 276 für Kostengruppen). Die Prüfanweisung kontrolliert, ob diese Vorgaben im Modell umgesetzt wurden.

Ein wichtiger Aspekt der AIA sind die Informationsbedarfe für bestimmte BIM-Anwendungsfälle. Für jeden definierten Anwendungsfall (z. B. Kollisionsprüfung, Kostenermittlung, Terminplanung 4D, Facility Management Vorbereitung) legt die AIA fest, welche Informationen im Modell bereitgestellt werden müssen. Daher ist zu prüfen, ob das Modell alle dafür notwendigen Parameter und Strukturen enthält. Beispiele: Für den Anwendungsfall „Kostenberechnung“ müssen Bauteile mit Kostengruppen (z. B. nach DIN 276) oder Leistungspositionen verknüpft sein; für „4D-Bauablaufsimulation“ müssen relevante Bauteile zeitlich codiert oder zumindest eindeutig identifizierbar sein, um sie einem Bauzeitenplan zuordnen zu können. Die Prüfer nehmen die AIA als Prüfbasis und haken systematisch ab, ob jede geforderte Information vorhanden ist. Hierzu kann es hilfreich sein, die vom Auftraggeber bereitgestellten AIA-Checklisten oder Mustertabellen zu verwenden, sofern vorhanden.

Die Verantwortlichkeiten bei der Erfüllung der AIA müssen klar sein. Gemäß VDI 2552 Blatt 7 ist der Informationsmanager (BIM-Manager des Auftraggebers oder ein durch diesen Beauftragter) dafür verantwortlich, die AIA zu definieren und zu dokumentieren, und der BIM-Koordinator auf Auftragnehmerseite stellt sicher, dass die Fachplaner (Informationsautoren) diese Anforderungen umsetzen. Entsprechend prüft diese Anweisung, ob solche Verantwortlichkeiten wahrgenommen wurden: Liegt eine vom Auftraggeber freigegebene AIA vor? Wurde diese in den BAP übertragen und den Planungsbeteiligten kommuniziert? Gibt es Rückfragen oder Klarstellungen zur AIA und wurden diese schriftlich fixiert? Ein Indiz für AIA-Einhaltung ist auch, ob der BIM-Manager im Rahmen seiner Qualitätskontrolle bestätigt hat, dass die BIM-spezifischen Anforderungen umgesetzt wurden.

Im Einzelnen sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Liefergegenstände: Stimmen die tatsächlich gelieferten Modelle/Pläne/Daten mit den in der AIA geforderten Liefergegenständen überein (z. B. Modelldateien je Gewerk, Planableitungen, Raumbuch, Mengenlisten etc.)?

  • Formate und Ablieferung: Wurden die geforderten Dateiformate und Übermittlungswege eingehalten (z. B. Modell als IFC, Pläne als PDF/DWG, Datenübergabe über CDE-Plattform)? Dies schließt die Prüfung ein, ob die Dateibenennung nach AIA/ISO 19650-Konvention erfolgte.

  • Inhalte/Detailtiefe: Entsprechen die Modellinhalte dem in der AIA definierten Level of Information Need? (Siehe auch Abschnitt 6 zu LOD/LOI.) Falls die AIA beispielsweise eine bestimmte Attribut-Tiefe oder Genauigkeit fordert (etwa „Für jedes Bauteil sind Material und Feuerwiderstandsklasse anzugeben“), so muss dies im Modell erfüllt sein.

  • Spezielle Auftraggeber-Vorgaben: Einige Auftraggeber geben eigene Richtlinien vor, z. B. Nutzung bestimmter Klassen oder Zusatzattribute (etwa Raumbuch-Schlüssel, Ausstattungsgrad oder Instandhaltungsintervalle). Diese gilt es im Modell zu verifizieren.

  • Genehmigungsfähigkeit: Gegebenenfalls fordert die AIA auch, dass Modelle bestimmte Nachweise oder Prüfungen ermöglichen (z. B. Brandschutznachweis, Barrierefreiheit). Es ist zu prüfen, ob hierzu nötige Informationen (wie Brandschutzabschnitte, Türenbreiten etc.) im Modell vorhanden sind.

Abschließend sollte das Modell mit der AIA „abgehakt“ werden: Jeder Passus der AIA, der Anforderungen an die Ausführungsplanung stellt, wird quergelesen und geprüft. Im Prüfprotokoll sind etwaige Abweichungen zu dokumentieren, z. B. „Anforderung: alle Räume nach Nutzung kategorisieren – erfüllt/nicht erfüllt“.

Prüftabelle AIA-Konformität

Prüfkriterium AIA-Einhaltung

OK?

Bemerkungen

Alle geforderten Modelle/Daten gemäß AIA geliefert

❑ / ❑

(z. B. Arch-, Trag-, TGA-Modell, Pläne)

Formate und Dateibenennungen entsprechen AIA-Vorgaben

❑ / ❑

(IFC/PDF etc., Benennung nach Standard)

Modellinhalt erfüllt Informationsanforderungen (Attributtiefe, Inhalte)

❑ / ❑

(Abgleich AIA-Anforderung vs. Modell)

Vorgeschriebene Klassifikations-/Strukturvorgaben eingehalten

❑ / ❑

(z. B. Gliederung nach Kostengruppen)

Anwendungsfallspezifische Daten vorhanden (für Kosten, 4D, FM etc.)

❑ / ❑

(je nach in AIA definierten BIM-Anwendungen)

Besondere AG-Vorgaben umgesetzt (z. B. Kennzeichnungssysteme, Raumbücher)

❑ / ❑

(z. B. AKS im TGA-Modell)

AIA-Abstimmung durchgeführt und dokumentiert

❑ / ❑

(Klärungen, Protokolle zu AIA vorhanden)

Bestätigung der AIA-Einhaltung durch BIM-Manager/BIM-Koordinator

❑ / ❑

(Qualitätskontrolle protokolliert)

Umsetzung gemäß BIM-Abwicklungsplan (BAP)

Anforderung: Der BIM-Abwicklungsplan (BAP) konkretisiert die AIA für das Projekt und legt Prozesse, Modellierungsrichtlinien, Verantwortlichkeiten und Austauschmodalitäten fest. Die Ausführungsplanung ist daraufhin zu prüfen, ob sämtliche im BAP vereinbarten Vorgaben eingehalten wurden. Der BAP ist gewissermaßen das „BIM-Projekthandbuch“ – Abweichungen davon können zu Koordinationsproblemen und Qualitätsverlust führen, daher ist die Einhaltung strikt zu kontrollieren. Zunächst wird geprüft, ob ein freigegebener BAP vorliegt und ob dieser während des Projekts aktuell gehalten wurde (Fortschreibung bei Änderungen).

Insbesondere sind folgende BAP-Inhalte relevant für LPH 5 und daher zu prüfen:

  • Rollen und Verantwortlichkeiten: Sind die im BAP vorgesehenen Rollen (BIM-Manager, Gesamtkoordinator, Fachkoordinatoren) benannt und wurden deren Aufgaben wahrgenommen? (z. B. regelmäßige Koordinationsmeetings durch BIM-Gesamtkoordinator, Qualitätssicherung durch BIM-Manager). Falls im BAP bestimmte Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Modelle zugewiesen wurden, muss nachvollziehbar sein, dass diese erfolgt sind (z. B. interne Q-Prüfungen durch Planungsbüros).

  • Modellierungsrichtlinien: Der BAP enthält häufig detaillierte Modellierungsstandards (z. B. welche Softwareversion genutzt wird, Layer- oder Modellaufbaukonventionen, Namenskonventionen für Bauteile, Parameterlisten). In der Prüfung ist sicherzustellen, dass das Modell konsistent zu diesen Richtlinien aufgebaut ist. Beispielsweise: Wenn der BAP vorgibt, Geschoss- und Raumnamen nach einem bestimmten Schema (z. B. Gebäude-Nummer – Geschoss – Raum-Nr) zu vergeben, müssen alle Räume entsprechend benannt sein. Oder: falls der BAP vorschreibt, Stahlträger als Balken-Objekte mit definierten Profilfamilien zu modellieren, dürfen sie nicht als generische Volumina modelliert sein.

  • Modellstruktur und Aufteilung: Wurden die im BAP vereinbarten Teilmodellstrukturen umgesetzt? (z. B. getrennte Modelle für Baukonstruktion und Ausbau, falls im BAP vorgesehen). Wie bereits unter Abschnitt 1 erwähnt, sollte eine im BAP dokumentierte Modellaufteilung strikt eingehalten sein.

  • Datenaustauschprozesse: Der BAP definiert in der Regel, wann Datenaustausche stattfinden (Meilensteine, Data Drops) und in welchem Umfang. Es ist zu prüfen, ob diese Austauschpunkte eingehalten wurden und ob die entsprechenden Lieferungen vollständig waren. Beispielsweise könnte im BAP stehen: „Am Ende LPH 5 stellt jeder Planer sein Fachmodell im IFC-Format zur Verfügung.“ – Hier wäre zu prüfen, ob diese IFC-Exporte aller Gewerke tatsächlich vorliegen und im CDE eingestellt wurden. Auch ob vor dem Austausch interne Qualitätssicherungen stattfanden (siehe Statuskennzeichnung in Abschnitt 9) und ob etwaige Prüfprotokolle der Austauschmodelle vorliegen.

  • Kooperationsregeln und Kommunikationswege: Der BAP legt oft fest, wie die Planer zusammenarbeiten (z. B. Nutzung einer bestimmten CDE-Plattform, Ticket-System für Änderungsmitteilungen, regelmäßige Jour Fixe für BIM-Koordination). Die Prüfanweisung kontrolliert, ob diese Vereinbarungen eingehalten wurden. Beispielsweise: Sind alle Beteiligten im CDE aktiv gewesen? Wurden Änderungsmitteilungen und Freigaben über das vorgeschriebene System abgewickelt?

  • BIM-Anwendungsfälle und Ziele: Im BAP werden die in der AIA definierten BIM-Anwendungsfälle konkretisiert und ggf. erweitert. Die Prüfung umfasst, ob alle vorgesehenen Anwendungsfälle umgesetzt wurden und ob die dafür benötigten Ergebnisse vorliegen. Zum Beispiel, wenn „Mengen- und Kostenermittlung aus dem Modell“ im BAP als Ziel steht, sollte geprüft werden, ob entsprechende Auswertungen oder zumindest die Datenbasis dafür (Attributierung) vorhanden ist.

  • Qualitätskontrolle: Der BAP kann auch Qualitätsmanagementprozesse definieren, z. B. welche Prüfläufe vor Datenübergaben stattfinden (Kollisionsprüfung, Attribut-Vollständigkeitsprüfung etc.). Hier ist abzugleichen, ob diese Prozesse durchgeführt wurden. Möglicherweise sieht der BAP vor, dass jede Modellversion einen automatischen Modellcheck durchläuft – dann wäre zu prüfen, ob entsprechende Prüfberichte (z. B. Solibri-Auswertungen) vorhanden sind.

Ein Abgleich mit dem BAP erfolgt idealerweise Punkt für Punkt. Es empfiehlt sich, die Struktur des BAP als Gliederung für die Prüfung zu verwenden. Für jede Regel bzw. jedes Kapitel im BAP, das Anforderungen an die LPH 5 stellt, ist ein Prüfschritt zu definieren. Falls der BAP beispielsweise ein Kapitel „Modellstruktur“ hat, in dem festgelegt ist, wie viele Teilmodelle zu verwenden sind und wie diese benannt werden, dann ist genau dies zu überprüfen (Anzahl der Modelle, korrekte Benennung). Oder wenn im BAP ein „Modellübergabeprotokoll“ vorgesehen ist, sollte kontrolliert werden, ob es geführt wird.

Nachweisbarkeit:

Abweichungen vom BAP sollten bereits während des Projekts durch Änderungsvereinbarungen dokumentiert sein. Die Prüfer sollten also auch prüfen, ob eventuell Ergänzungen oder Protokolle existieren, die BAP-Abweichungen autorisieren. Gibt es keine solchen Nachträge, sind alle im BAP stehenden Anforderungen als bindend zu betrachten und somit etwaige Lücken als Mangel zu werten.

Prüftabelle BAP-Umsetzung:

Prüfkriterium BAP-Konformität

OK?

Bemerkungen

Freigegebener BIM-Abwicklungsplan liegt vor

❑ / ❑

(Dokument vorhanden, Stand aktuell)

Rollen gemäß BAP besetzt und Aufgaben wahrgenommen

❑ / ❑

(BIM-Manager, Koordinatoren aktiv)

Modellierungsrichtlinien (Software, Familien, Layer etc.) eingehalten

❑ / ❑

(Stichproben im Modell)

Modellaufteilung/Struktur gemäß BAP umgesetzt

❑ / ❑

(Teilmodelle wie definiert)

Austauschtermine/Data Drops eingehalten

❑ / ❑

(Lieferungen zu Meilensteinen erfolgt)

CDE-Nutzung und Kommunikation gemäß BAP (Prozesse)

❑ / ❑

(z. B. Issues über BCF/CDE verwaltet)

Alle vorgesehenen BIM-Anwendungsfälle umgesetzt

❑ / ❑

(z. B. 4D-Simulation, falls vereinbart)

QS-Prozesse laut BAP durchgeführt (Modellchecks, Freigaben)

❑ / ❑

(Nachweise der Prüfungen vorhanden)

Keine unerlaubten BAP-Abweichungen (bzw. alle Abweichungen dokumentiert)

❑ / ❑

(Prüfung auf ungeregelte Änderungen)

Attribuierung, Parameterbelegung und Bauteilidentifikation

Anforderung: Jedes relevante Bauteil im BIM-Modell muss mit den erforderlichen Attributen und Parametern versehen sein, sodass alle im Projekt erforderlichen Informationen aus dem Modell ausgelesen werden können. Zudem muss jedes Element eindeutig identifizierbar sein (Bauteilidentifikation), um Verwechslungen auszuschließen und Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind die Attributanforderungen typischerweise am höchsten: Alle planungs- und ausführungskritischen Eigenschaften der Bauteile sollen im Modell abgebildet sein. Die Prüfanweisung legt daher besonderen Fokus auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Parameter.

Wesentliche Prüfschritte:

  • Pflichtattribute vorhanden: Es ist zu prüfen, ob sämtliche in AIA oder BAP geforderten Attribute an den entsprechenden Objekten vorhanden sind. Beispiele: Räume müssen Attribute wie „Raumnummer“, „Raumbezeichnung“, „Nutzung“, „Fläche“ etc. haben; Wände/Bauteile ggf. „Kostengruppe nach DIN 276“, „Brandabschnitt“, „Material“, „Schallschutzklasse“; TGA-Objekte wie Lüftungsgeräte „Anlagengruppe“, „Komponenten-ID“, „Wartungsintervall“ usw. Wenn es einen Attributkatalog (z. B. nach BIM-Lastenheft) gibt, muss dieser vollständig umgesetzt sein. Ein Abgleich erfolgt z. B. stichprobenartig anhand exemplarischer Bauteile je Kategorie.

  • Parameterausprägungen korrekt: Nicht nur die Existenz der Attribute, sondern auch deren Inhalte sind zu prüfen. Stimmen die eingegebenen Werte mit den Erwartungen überein? Z. B.: Ist das Attribut „Feuerwiderstand“ bei Türen mit den korrekten Klassen (FH30, FH90 etc.) belegt und entspricht dies den Planunterlagen? Sind Raumnummern eindeutig und folgen dem Raumprogramm? Hier kann ein automatisierter Auszug (Schedule) aus dem Modell helfen, um z. B. doppelte oder fehlende Einträge aufzudecken.

  • Konsistenz zwischen Modellen: Falls gleiche Attribute in verschiedenen Modellen vorkommen (z. B. Raumnummer im Architektur- und im TGA-Modell), müssen diese übereinstimmen. Abweichungen weisen auf Koordinationsmängel hin.

  • Eindeutige Bauteil-IDs: Jedes physische Bauteil sollte eindeutig identifizierbar sein. In BIM-Systemen gibt es in der Regel GUIDs (globale eindeutige IDs) je Objekt – die Prüfanweisung fokussiert jedoch auf menschlich lesbare Identifikationen, sofern gefordert. Beispielsweise verlangen manche Auftraggeber ein Bauteilnummernsystem oder Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) für die TGA. Es ist zu prüfen, ob ein solches Kennzeichnungssystem angewandt wurde und ob es konsistent ist. Ein AKS etwa würde bedeuten, dass jedes TGA-Gerät eine codierte Bezeichnung trägt (z. B. „RLT-1“ für raumlufttechnische Anlage 1 etc.). Im Architekturmodell könnten Bauteile ggf. Positionsnummern gemäß Werk- und Montageplänen haben – sofern in LPH 5 üblich, wäre zu prüfen, ob diese im Modell als Attribut hinterlegt sind.

  • Attributnormen und -standards: Sofern Normen wie DIN SPEC 91400 (Bauwerksobjekte und deren Eigenschaften) oder IFC-Propertysets einschlägig sind, sollte geprüft werden, ob diese verwendet wurden. Beispielsweise definieren IFC und buildingSMART für viele Bauteile vordefinierte Properties (etwa „Reference“, „FireRating“ bei Wänden). Sind diese gefüllt? Der Nutzen besteht darin, dass ein standardkonformes Modell den Datenaustausch erleichtert.

  • Vollständigkeit für FM-Daten: Da LPH 5 die Basis für Betrieb und FM legt, müssen bereits alle objektrelevanten Daten vorhanden sein, die für den späteren Betrieb benötigt werden (vgl. Abschnitt 8). Dazu gehören etwa Gerätedaten (Seriennummern, Hersteller, Wartungszyklen) oder Raumbuch-Informationen. Die Prüfanweisung zieht hier die AIA heran: Wenn in der AIA bestimmte FM-Daten als in LPH 5 zu liefern definiert sind, müssen die entsprechenden Parameter belegt sein.

  • Datenqualität und Einheitlichkeit: Es ist weiterhin auf konsistente Dateneinheiten und Formate zu achten. Beispiele: Flächen in [m²] mit einheitlicher Dezimalstellenregelung, Datumsfelder in konsistentem Format, Boolesche Felder einheitlich („ja/nein“ oder „true/false“) etc. Uneinheitliche Formatierungen können zu Missverständnissen führen, daher sollte das im BAP vorgegebene Schema geprüft werden.

  • Keine überflüssigen Parameter: Während die geforderten Parameter da sein müssen, sollte geprüft werden, ob die Modelle mit unnötigen oder projektfremden Parametern „vermüllt“ sind (z. B. Testparameter, vom Software-Template mitgeschleppte Eigenschaften). Solche können die Datenübergabe erschweren und sollten idealerweise bereinigt werden.

Bei der Attribut-Prüfung können automatisierte Werkzeuge helfen (BIM-QA-Software, Model Checker), die z. B. Fehlstellen in Attributfeldern auflisten. Die Prüfanweisung verlangt aber in jedem Fall eine stichprobenartige manuelle Validierung, um sicherzustellen, dass nicht nur formal alles gefüllt ist, sondern auch der Inhalt plausibel ist. Zudem spielt die Verantwortlichkeit eine Rolle: Gemäß gängiger Richtlinien überwacht der BIM-Koordinator in jeder Fachdisziplin die Datenqualität und Einhaltung der Standards. Es sollte also dokumentiert sein, dass z. B. jeder Fachplaner eine eigene Qualitätskontrolle seiner Attributierung vorgenommen hat (interne Prüflisten, Freigabevermerke). Die Prüfanweisung kann entsprechende Nachweise anfordern.

Prüftabelle Attributierung & Identifikation:

Prüfkriterium Attributierung/Identifikation

OK?

Bemerkungen

Alle geforderten Objekt-Attribute vorhanden

❑ / ❑

(Pflichtfelder gemäß AIA/BAP gefüllt)

Werte der Attribute plausibel und korrekt

❑ / ❑

(Stichproben: richtige Materialangaben, Klassen etc.)

Konsistente Benennung in allen Modellen (z. B. Räume)

❑ / ❑

(keine widersprüchlichen Angaben zw. Fachmodellen)

Eindeutige Bauteil-Identifikation (IDs oder Kennzeichnungen)

❑ / ❑

(z. B. Bauteilnummern, AKS bei Anlagen)

Nutzung vorgegebener Attribut-Standards (IFC-Propertysets, DIN 276, etc.)

❑ / ❑

(Standard-Eigenschaften befüllt)

FM-relevante Daten integriert (Wartung, Hersteller etc.)

❑ / ❑

(gemäß AIA-Forderungen für FM)

Einheitliche Dateneinheiten/Formate verwendet

❑ / ❑

(z. B. Maße in cm oder m einheitlich, Datumformat)

Überflüssige/Leere Parameter bereinigt

❑ / ❑

(Modell enthält nur relevante Datenfelder)

Nachweis interne Attribut-Checks durch Fachplaner

❑ / ❑

(Qualitätsberichte oder Eigenerklärungen)

Verwendung der korrekten LOD/LOI-Stufen gemäß Planungsphase

Anforderung: Das Ausführungsplanungsmodell muss der für Leistungsphase 5 angemessenen Detaillierungsstufe entsprechen. In BIM wird hierzu meist das Konzept Level of Development (LOD) herangezogen, welches sowohl den Geometrie-Detailgrad (LOG: Level of Geometry) als auch den Informationsgehalt (LOI: Level of Information) eines Modellelements beschreibt. Es ist zu prüfen, ob die im Projekt geforderten LOD/LOI-Stufen eingehalten wurden.

Zunächst ist festzustellen, ob in AIA oder BAP LOD-Vorgaben gemacht wurden. Oft werden Tabellen verwendet, die jedem Leistungsphasen-Ende einen erwarteten LOD pro Bauteilkategorie zuordnen (z. B. „Tragwerksstützen LOD 400 in LPH 5“ etc.). Die Prüfer sollten diese Vorgaben als Soll-Wert nehmen. Wichtig: In Deutschland gibt es keine starre, allgemeingültige Zuordnung von LOD zu HOAI-Phasen – die Festlegungen sind meist projektspezifisch und oft bauteilspezifisch. Daher muss man sich an den projektindividuellen Definitionen orientieren.

Für LPH 5 (Ausführungsplanung) ist in der Regel ein hoher Detaillierungsgrad gefordert. Ein Modell der Ausführungsplanung entspricht typischerweise einer Darstellung im Maßstab etwa 1:50. Das bedeutet: Geometrisch sollen Baukörper vollständig mit ihren wesentlichen Details abgebildet sein (z. B. Wand mit Schichten, Fenster mit Rahmen und Beschlägen zumindest schematisch, Stahlbau ggf. mit Verbindungen soweit relevant für die Planung). Alphanumerisch sollen alle entscheidungsreifen Eigenschaften hinterlegt sein (siehe Attributierung in Abschnitt 5).

Die Prüfanweisung sieht vor, stichprobenartig verschiedene Bauteilarten daraufhin zu untersuchen, ob sie dem geforderten LOD/LOI entsprechen.

Beispiele:

  • Tragwerkselemente: Sind z. B. Stahlträger mit Profilquerschnitt und Anschlüssen modelliert (LOD 400) oder nur als schematische Balken (LOD 300)? In LPH 5 erwartet man detaillierte Anschlüsse soweit zur Planung nötig, aber vielleicht nicht alle Schrauben (je nach Vereinbarung). Für Beton sind eventuell Bewehrungen nicht im Modell (das wäre eher Werkstattplanung LOD 400+), was okay sein kann, solange statische Anforderungen im Plan dargestellt werden. Hier gilt die in AIA/BAP definierte Tiefe.

  • Architekturelemente: Türen sollten als echte Türen mit Rahmen, Türblatt, Beschlag (ggf. symbolisch) vorhanden sein, nicht bloß Öffnungen. Treppen sollten alle Stufen und Geländer enthalten. Falls Detailmodelle (für z. B. Fassadenknoten) notwendig sind, sollten sie als separate detaillierte 2D-Pläne beigefügt sein, da im Modell evtl. nur vereinfacht (LOD 350) dargestellt.

  • TGA-Elemente: In LPH 5 sollten die Haupttrassen von Lüftung, Kabelbahnen und Rohrleitungen mit genauen Abmessungen, Höhenlagen und Anschlüssen modelliert sein (typisch LOD 350-400 für Koordination). Kleinteile wie Schellen oder jedes Ventil werden oft erst im Montageplan hinzugefügt, es sei denn, sie sind für Kollisionsprüfung relevant – dies wäre nach AIA zu beurteilen. Wichtig ist: Sind alle wichtigen Komponenten (z. B. jedes Umlenkstück in der Lüftung) als Objekt vorhanden oder nur als Linie? LPH 5 erfordert in der Regel ein modellbasiertes Schlitz- und Durchbruchsmanagement, d. h. alle notwendigen Öffnungen sollen abgeleitet werden können. Entsprechend müssen Durchbrüche als Objekte oder zumindest klar in den Modellen kenntlich sein.

  • Geländemodell: Falls relevant, sollte das Gelände mit feinen Höhenlinien (oder Dreiecksnetz) vorliegen, insbesondere bei Außenanlagen-Planung. In LPH 5 könnte z. B. LOD 350 für Gelände bedeuten: die endgültigen Geländehöhen und wichtigsten Außenanlagen (Wege, Zufahrten, Leitungen) sind enthalten.

Die Prüfer sollen prüfen, ob ein hierarchischer LOD-Aufbau eingehalten wurde: Höhere LOD-Level schließen niedrigere mit ein. Ein Modellbauteil darf also nicht als LOD 400 bezeichnet werden, wenn grundlegende Informationen fehlen, die bereits bei LOD 300 vorausgesetzt sind. Umgekehrt, es sollte nicht übermodelliert sein: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Ein Indiz für Über- oder Unterschreitung kann die Modellgröße und Detaildichte sein. Beispielsweise, ein ungewöhnlich großes Modelldatei-Volumen kann auf unnötig hohe Detailierung (z. B. Schrauben als Volumenkörper) hindeuten, was ineffizient wäre.

Die Modelldokumentation (z. B. BAP oder ein Modellierungsprotokoll) sollte Aufschluss geben, welchen LOD man angestrebt hat. Die Prüfanweisung erfordert, diese Angaben mit dem Ist-Zustand abzugleichen.

Gemäß VDI 2552 Blatt 4 beschreibt der Ausarbeitungsgrad neben dem geforderten Modellinhalt auch die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Das heißt: LOD bezieht sich nicht nur auf Geometrie, sondern auch darauf, wie belastbar die Information ist (z. B. kann aus einem LOD 300 Bauteil eine Massenermittlung erfolgen, aus LOD 100 eher nicht). Dies soll in der Prüfung Berücksichtigung finden – also: Erlaubt der Modellstand, die vorgesehenen Auswertungen (Mengen, Kosten) hinreichend genau zu machen? Ein Modell auf LOD 200 wäre z. B. für eine präzise Ausführungs-Mengenermittlung unzureichend, während LOD 350/400 dies ermöglichen sollte.

Praktisch: Die Prüfer könnten exemplarisch Mengen aus dem Modell ziehen (z. B. Betonvolumen, Fläche Bodenbelag) und mit konventionellen Berechnungen vergleichen, um zu sehen, ob das Modell die Realität ausreichend abbildet.

Gemäß BIM-Abwicklungsplan ist der BIM-Koordinator verpflichtet sicherzustellen, dass jedes Fachmodell zum jeweiligen Meilenstein im vereinbarten Ausarbeitungsgrad vorliegt. Es sollte also seitens der Planer eine Erklärung oder ein Nachweis geben, dass „LOD xy erreicht“ wurde. Die Prüfanweisung kann dieses Dokument anfordern und gegenprüfen (Verifikation durch eigene Sichtung, ob die Angaben plausibel sind).

Prüftabelle LOD/LOI-Stufen:

Prüfkriterium Detailierungsgrad (LOD/LOI)

OK?

Bemerkungen

LOD/LOI-Anforderungen definiert (AIA/BAP-Vorgabe vorhanden)

❑ / ❑

(LOD-Tabelle im BAP/AIA geprüft)

Bauteilgeometrien dem LOD 5 entsprechend detailliert

❑ / ❑

(Stichprobe: z. B. Tür, Treppe, Träger detailliert)

Informationen (LOI) vollständig gemäß Phase

❑ / ❑

(alle planungsrelevanten Attribute vorhanden)

Kein Unter- oder Übermodellieren (angemessener Detailgrad)

❑ / ❑

(Modell weder zu grob noch unnötig fein)

Hierarchie der LOD eingehalten (höherer LOD enthält niedrigere)

❑ / ❑

(z. B. LOD 400-Element enthält alle Infos von LOD 300)

Auswertungen aus Modell plausible Ergebnisse liefern

❑ / ❑

(Test: Mengen, Flächen vs. Erwartung)

Nachweis des geplanten LOD durch Planer erbracht

❑ / ❑

(z. B. LOD-Checkliste vom BIM-Koordinator)

LOD konsistent zwischen Gewerken (kein Gewerk hinkt hinterher)

❑ / ❑

(z. B. TGA nicht deutlich geringer detailliert als Arch)

Normenkonformität (VDI 2552, DIN SPEC 91391, DIN EN ISO 19650, HOAI)

Anforderung: Das BIM-Modell und der Planungsprozess müssen den geltenden Normen, Richtlinien und vertraglichen Grundlagen entsprechen.

In der Prüfanweisung sind insbesondere die folgenden Regelwerke relevant und daher auf Konformität zu überprüfen:

  • VDI-Richtlinienreihe 2552 (Blätter 1–11): Diese umfangreiche Richtliniensammlung definiert den Stand der Technik für BIM in Deutschland in verschiedenen Aspekten (Begriffe, Prozesse, Datenmanagement, Modellprüfung, AIA/BAP etc.).

Relevant für LPH 5 sind vor allem:

  • VDI 2552 Blatt 2 (Begriffe, Rollen): Konformität der verwendeten Begriffe und Rollenverteilung (BIM-Manager, -Koordinator etc.). Beispiel: Die im Projekt benannten Rollen sollten den VDI-Definitionen entsprechen, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Prüfanweisung stellt fest, dass BIM-Manager und BIM-Koordinatoren mit den in VDI beschriebenen Aufgaben betraut sind.

  • VDI 2552 Blatt 4 (BIM-Datenmanagement, Modellqualität): Enthält Vorgaben zur Modellprüfung und Qualitätssicherung. Darin wird u. a. gefordert, dass eine Qualitätskontrolle bei der Zusammenführung der Teilmodelle durchgeführt wird, um Planungsfehler zu identifizieren. Unsere Prüfung unter Abschnitt 2 hat dies bereits berücksichtigt – hier wird es als Normerfüllung nochmals verifiziert. Blatt 4 definiert außerdem den Begriff Ausarbeitungsgrad (LOD) und fordert, dass die Modellelemente entsprechend abgestimmt sind. Die Einhaltung dieser Definition (LOD = Geometrie + Informationstiefe) wurde in Abschnitt 6 geprüft.

  • VDI 2552 Blatt 7 (AIA und BIM-Prozesse): Hier ist wesentlich, dass die AIA ordnungsgemäß erstellt und umgesetzt wurden. Die Norm fordert z. B., dass der Informationsmanager die AIA definiert und der Koordinator die Umsetzung sicherstellt – unsere Prüfung in Abschnitt 3 spiegelt das wider.

  • VDI 2552 Blatt 10 (BIM-Anwendungsfälle, Ziele): Betrifft die korrekte Umsetzung der vereinbarten BIM-Anwendungsfälle. Es sollte normgerecht dokumentiert sein, welche Anwendungsfälle im Projekt genutzt wurden und ob deren Voraussetzungen erfüllt sind (dies wurde in mehreren Abschnitten geprüft, z. B. Attribute für Kosten, 4D etc.).

  • Weitere Blätter (1, 3, 5, 6, 8, 9, 11) können je nach Projektspezifika relevant sein, etwa Blatt 8 für den Betrieb (FM-Aspekte) oder Blatt 11 für spezielle Anwendungsfälle. In unserem Kontext LPH 5 prüfen wir vor allem Planungs- und Übergabeaspekte.

  • DIN SPEC 91391 (Teile 1–2) – Common Data Environment (CDE): Diese Vornorm spezifiziert Anforderungen an die Funktionalität einer CDE-Plattform und den herstellerneutralen Datenaustausch. Die Prüfung adressiert hier: Ist die im Projekt verwendete Datenumgebung (z. B. ein BIM-Portal oder Projektserver) konform zu Open-BIM-Grundsätzen? Werden Daten zwischen verschiedenen Softwareplattformen offen ausgetauscht (z. B. via IFC, BCF, offene APIs)? DIN SPEC 91391-1 fordert, dass die CDE grundlegende Funktionssätze bereitstellt (Versionierung, Zugriffsverwaltung, nachvollziehbare Änderungsabläufe etc.) und der Datenaustausch herstellerübergreifend funktioniert. In der Prüfanweisung ist zu kontrollieren, ob z. B. der IFC-Datenaustausch zwischen Planern funktionierte, ob alle Projektbeteiligten Zugang zum CDE hatten und ob die CDE-Workflows (WIP, Shared, Published, Archived) wie in der Norm empfohlen eingerichtet wurden.

  • DIN EN ISO 19650 (Parts 1–5): This international standard series (implemented in Germany as DIN EN ISO) defines principles for information management using BIM.

For LPH 5, Part 1 (Concepts and Principles) and Part 2 (Project Delivery Phase), as well as Part 4 (Information Exchange), are particularly relevant:

  • ISO 19650-1: Grundprinzipien wie die gemeinsame Datenumgebung, Strukturierung von Informationscontainern, und Verantwortlichkeiten. Unsere Prüfanweisung reflektiert das, z. B. dass jedes Informationscontainer (Datei, Plan) eindeutig benannt und mit Metadaten (Status etc.) versehen sein muss. Wir kontrollieren also, ob das Benennungsschema nach ISO 19650 (Originator, Volume, Level, Type, etc. + Status- und Versionscode) angewendet wurde. Ebenso ob jeder Container einen Statuscode hat, der seine Verwendungsfreigabe anzeigt (z. B. "S3" = zur Prüfung, "A" = freigegeben für Nutzung).

  • ISO 19650-2: Regelt den Informationslieferungsprozess in der Projektabwicklung. Wichtige Punkte: Der Auftraggeber muss Informationsanforderungen stellen (AIA – in ISO Terminologie Exchange Information Requirements, EIR), der Auftragnehmer erstellt einen BIM Execution Plan (BEP, bei uns BAP). Die Prüfung hierzu haben wir in Abschnitt 3 und 4 gemacht. Außerdem fordert ISO 19650-2 Freigabeprozesse: Informationen dürfen erst als "freigegeben" gelten, wenn sie definierten Review und Approval durchlaufen haben. Unsere Prüfung in Abschnitt 9 setzt dies um, indem sie nach Freigabevermerken und durchgeführten Prüfungen fragt. Des Weiteren spricht ISO 19650-2 von Qualitätskontrollen vor dem Sharing – bei uns als Check vor Statuswechsel implementiert.

  • ISO 19650-4: Dieser Teil (2022 neu erschienen) definiert detaillierte Prozesse und Kriterien für Informationsaustausch und Prüfung. Wesentlich ist hier, dass vor jeder Informationsübergabe festgelegte Prüfschritte erfolgen und dokumentiert werden müssen – beispielsweise ein Prüfprotokoll für einen Datenlieferumfang. Unsere Prüfanweisung muss also verifizieren, ob zu den definierten Milestones (z. B. Ende LPH 5) ein formeller Prüf- und Freigabeprozess stattfand und ob ein Prüfbericht erstellt wurde (oft als "Data Drop Check report" bezeichnet). Hinweise auf Normkonformität sind z. B.: Im CDE ist ein Review durch den Auftraggeber vermerkt oder es existiert ein Abnahmeprotokoll zu den Modellen.

  • ISO 19650-3: Betrifft die Betriebsphase – für LPH 5 indirekt relevant, soweit schon Anforderungen für den Betrieb (AIM = Asset Information Model) vorbereitet werden. Unsere Prüfung in Abschnitt 8 (FM-Daten) zielt darauf ab, diese Anforderungen vorzubereiten, was dem Geiste von Teil 3 entspricht.

  • ISO 19650-5: Betrifft das Thema Sicherheit (security-minded approach). In industriellen Projekten kann das relevant sein (z. B. Vertraulichkeit sensibler Anlageninformationen). Falls die AIA hier Anforderungen stellt (wie Datenzugriffsbeschränkungen, Anonymisierung von Plänen), muss die Prüfung dies ebenfalls beleuchten. In der Regel wäre zu checken, ob das Projekt ein Sicherheitskonzept hat und ob z. B. nur berechtigte Personen Zugang zu bestimmten Modellteilen haben. Da dies sehr projektabhängig ist, führen wir es hier nur allgemein auf.

  • HOAI §33/§34 i. V. m. BIM-Integration: Auch wenn die HOAI selbst BIM nicht explizit erwähnt, müssen die Grundleistungen der LPH 5 gemäß §34 HOAI vollständig erbracht sein, ggf. in BIM-typischer Methodik. Unsere Prüfung bezieht daher auch die klassischen Leistungsinhalte mit ein: Wurden Ausführungspläne, Detailpläne und Konstruktionszeichnungen erarbeitet, entweder im Modell oder in 2D-Ableitungen? (HOAI §34 LPH 5 Buchst. a verlangt die ausführungsreife Lösung mit allen notwendigen Einzelangaben, heute meist im Modell enthalten.)

Wurden Berechnungen, Beschreibungen und Ausschreibungsunterlagen aus dem Modell abgeleitet? HOAI LPH 5 beinhaltet z. B. die Erstellung detaillierter Baubeschreibungen und Mengen als Grundlage der Leistungsbeschreibung – hier sollte geprüft werden, ob

  • Insbesondere verlangt §34 LPH 5 auch die Koordination und Integration der Fachplanungen in die Ausführungsplanung. BIM-Methodik sollte dies erleichtern; unsere Prüfschritte zu Koordination (Abschnitt 2) überprüfen genau das und stellen somit sicher, dass die HOAI-konforme Koordinationsleistung mit BIM erfüllt wurde.

  • Sollten BIM-spezifische Leistungen als Besondere Leistungen beauftragt worden sein (z. B. BIM-Management, 3D-Modelle zusätzlich zu 2D-Plänen), wird geprüft, ob diese erbracht sind. Etwa: Ist ein BIM-Manager tätig geworden (Besondere Leistung) und hat er die AIA/BAP erstellt und die Qualitätssicherung betrieben? War die Bereitstellung einer CDE-Plattform vereinbart und wurde diese betrieben? Solche Punkte sind zwar vertraglicher Natur, aber fließen in die Bewertung der Planungsorganisation ein.

  • Abschließend ist zu erwähnen, dass HOAI-konforme Planung mit BIM bedeutet: Das digitale Modell darf die tradierten Anforderungen nicht unterschreiten. D.h. alle Inhalte, die ein 2D-Plan nach HOAI haben müsste, müssen entweder im Modell explizit oder implizit vorhanden sein. Die Prüfanweisung stellt also sicher, dass keine Lücken entstehen, weil man sich auf BIM verlässt – beispielsweise müssen Details, die im Modell vielleicht nicht voll ausmodelliert sind, zumindest in einer Planableitung dargestellt werden (siehe HOAI LPH 5: „Detailplanungen können als 2D-Zeichnungen Ergänzungen zum digitalen Modell sein“).

Nachweisführung:

Die Normenkonformitätsprüfung erfolgt oft indirekt durch die vorherigen Prüfschritte. Hier wird zusammenfassend noch einmal festgehalten, ob das Projekt die gängigen Standards einhält. Gibt es Abweichungen, sollten diese kenntlich gemacht werden und idealerweise begründet (z. B. „abweichendes Benennungsschema vereinbart, da unternehmensinterner Standard“). Solche Abweichungen müssten im BAP dokumentiert sein (BAP als Vertragsergänzung kann ja bewusst von Normen abweichen, solange Konsens besteht).

Prüftabelle Normenkonformität:

Prüfkriterium Normen/Standards

OK?

Bemerkungen

Begriffe/Rollen gemäß VDI 2552 (BIM-Manager/-Koordinator vorhanden)

❑ / ❑

(Rollen nach VDI-Definition verteilt)

Qualitätsprüfung gemäß VDI 2552 Bl.4 durchgeführt (Modellprüfung)

❑ / ❑

(Qualitätskontrolle bei Modellfusion)

AIA/BAP-Erstellung gemäß VDI 2552 Bl.7/10 (Anforderungen dokumentiert)

❑ / ❑

(AIA nach Richtlinie, BAP vorhanden)

CDE-Funktion gemäß DIN SPEC 91391 (offener Datenaustausch, Audit Trail)

❑ / ❑

(IFC/BCF genutzt, CDE-Logs vorhanden)

Dateibenennung und Statuscodes nach ISO 19650 eingehalten

❑ / ❑

(z. B. Dateiname + Status „S3/A“)

Freigabeprozesse nach ISO 19650-2/‐4 erfolgt (Review, Approval)

❑ / ❑

(Prüfprotokoll, Freigabevermerk)

Sicherheitsanforderungen (ISO 19650-5) berücksichtigt

❑ / ❑

(falls relevant: Zugriffsbeschränkungen)

HOAI-Grundleistungen vollständig erbracht (Modell deckt Pläne ab)

❑ / ❑

(z. B. Detailgrad entspricht 1:50-Plänen)

HOAI-Koordination erfüllt (Fachplanungen integriert)

❑ / ❑

(BIM-Koordination = HOAI-Koordination)

Besondere Leistungen BIM (falls beauftragt) erfüllt

❑ / ❑

(z. B. BIM-Management, CDE-Betrieb)

Datenbereitstellung für Nutzung, Betrieb und FM (IFC, COBie, CAFM-Export)

Anforderung: Die Ergebnisse der Ausführungsplanung müssen so aufbereitet sein, dass sie für die nachfolgenden Phasen – insbesondere Nutzung, Betrieb und Facility Management (FM) – verwendbar sind. Dazu gehört die Bereitstellung der Daten in offenen, standardisierten Formaten (z. B. IFC, COBie) und ggf. projektspezifischen Exporten (z. B. für ein CAFM-System). Die Prüfanweisung kontrolliert, ob diese Anforderungen erfüllt sind.

Im Einzelnen:

  • IFC-Export: IFC (Industry Foundation Classes, ISO 16739) ist das gängige offene Austauschformat für BIM-Daten. Es ist zu prüfen, ob für das Gesamtmodell bzw. die Fachmodelle ein IFC-Export in der geforderten Version vorliegt (z. B. IFC4 Reference View oder Design Transfer View, je nach AIA-Vorgabe). Dieser IFC-Export sollte vollständig und valide sein – das heißt, er lässt sich in einem Viewer öffnen und enthält die wesentlichen Objekte und Eigenschaften. Empfohlen wird, stichprobenartig die IFC-Datei zu prüfen: Sind alle wichtigen Bauteile vorhanden? Sind Attribute wie erwartet übertragen (z. B. Raumnamen in IFC-Räumen, Wände mit richtigen Materialien etc.)? Ein fehlerhafter IFC-Export würde die Weiterverwendung der Daten behindern. Falls im Projekt IFC-Modellansichten (MVDs) vereinbart wurden (z. B. COBie as MVD, oder eine eigene Filterung), ist zu kontrollieren, ob genau diese gefilterte Sicht geliefert wurde.

  • COBie-Daten: COBie (Construction-Operations Building Information Exchange) ist eine spezialisierte Datenstruktur (oft in Tabellenform, z. B. Excel), die die für den Betrieb wichtigen Informationen extrahiert (Räume, Anlagen, Wartungsinformationen etc.). Unsere Prüfung fragt: Wurde ein COBie-Datenblatt gefordert und geliefert? COBie ist im Grunde ein definierter Ausschnitt des BIM-Modells, fokussiert auf Asset-Daten. Wenn ja, stimmen die Inhalte? (Z. B. Anzahl Räume laut COBie vs. Modell, Gerätelisten vollständig, Attribute konsistent). Wenn kein COBie direkt gefordert war, aber ein ähnlicher Datenaustausch (z. B. eine Übergabe ans CAFM-System), muss geprüft werden, ob die dafür nötigen Informationen vorliegen und ob ein Test-Export gemacht wurde.

  • CAFM-Export/ Schnittstelle: Viele Betreiber nutzen CAFM-Software (Computer Aided Facility Management). Oft kann diese Software IFC oder COBie importieren. Die Prüfanweisung sieht vor, dass – sofern vereinbart – ein Export ins CAFM-Format getestet wird. Beispielsweise: Ist eine IFC-basierte Übergabe an das CAFM vorgesehen, dann sollte kontrolliert werden, ob alle für den CAFM relevanten Objekte richtig im IFC verortet sind (z. B. Wartungsobjekte als IfcEquipment o. ä.). Teilweise werden auch spezifische Datenbank-Exporte verlangt (z. B. SQL, XML). Entsprechende Exporte sollten vorliegen und stichprobenartig geprüft werden (z. B. können Räume und deren Flächen im CAFM-System nach Import abgerufen werden?).

  • Asset-Information Modeling: In UK spricht man vom AIM (Asset Information Model) zur Übergabe an den Betrieb. Unsere Prüfung stellt sicher, dass das in LPH 5 entstehende „Project Information Model“ (PIM) so vorbereitet ist, dass ein AIM daraus generiert werden kann. Das heißt: All das, was später für Bewirtschaftung benötigt wird, sollte vorhanden sein (siehe auch Abschnitt 5 zu Attributen). Wenn z. B. Wartungspläne oder Garantiefristen relevant sind, sollten entsprechende Felder befüllt sein. Hier ist oft eine Schnittstelle mit dem Anlagenkennzeichnungssystem: Jedes im Modell identifizierte Gerät muss in der Betreiber-Datenstruktur wiederauffindbar sein.

  • Dokumentation zur Übergabe: Zusätzlich zu Modell und Daten muss die Übergabe dokumentiert sein. Also: Gibt es ein Übergabeprotokoll oder einen Lieferschein, der festhält, welche Dateien (IFC, COBie etc.) übergeben wurden? Dies sollte von Auftragnehmer- und Auftraggeberseite gegengezeichnet werden, um Klarheit zu schaffen. Die Prüfanweisung kontrolliert, ob ein solcher Nachweis existiert.

  • Normen für Übergabe: Hier kommen auch Normen ins Spiel, wie z. B. ISO 16739 (IFC) – erfüllt, wenn IFC vorhanden; ISO ISO 19650-4 – fordert definierte Austausch-Informationen; möglicherweise DIN EN ISO standards für FM-Daten (z. B. ISO 41000er Reihe Facility Management, falls relevant für Datenstruktur).

  • Inhaltsqualität der Übergabedaten: Ein qualitatives Kriterium: Sind die Daten nutzbar? Ein Indikator: Wurde ein Testimport der gelieferten IFC/COBie in ein Muster-CAFM oder Viewer durchgeführt, und war dieser erfolgreich? Die Prüfanweisung kann empfehlen, dass der Auftragnehmer dies tut und einen kurzen Bericht vorlegt (manche BIM-Abwicklungspläne verlangen das explizit). Unsere Prüfung würde dann diesen Bericht verifizieren.

Relevante Referenzen:

IFC ist ein ISO-Standardformat, das grundsätzlich alle BIM-Informationen austauschen kann. COBie ist – wie oben erwähnt – ein Ausschnitt davon, nämlich ein standardisiertes Paket von Mindestinformationen für die Übergabe, das von CAFM-Systemen gelesen werden kann. Diese Definitionen zeigen, dass IFC die universelle Basis ist und COBie ein darauf basierender Ausschnitt speziell für FM-Zwecke (man kann COBie als Model View Definition von IFC betrachten). Die Prüfanweisung nutzt diese Standards als Maßstab: Die Übergabe ist dann erfolgreich, wenn ein neutrales System (IFC-Viewer, COBie-Reader) die Daten interpretieren kann und die vorgeschriebenen Inhalte findet.

Prüftabelle Datenübergabe (FM):

Prüfkriterium Datenübergabe (IFC/COBie/FM)

OK?

Bemerkungen

IFC-Modellexport in geforderter Version vorhanden

❑ / ❑

(z. B. IFC4-RV für Arch., IFC4-DTV für TGA)

IFC-Modell lässt sich validieren (Öffnen, Struktur prüfen)

❑ / ❑

(Stichprobe im Viewer: Objekte/Attribute ok)

COBie-Datei/Export vorhanden (falls gefordert)

❑ / ❑

(z. B. Excel mit Anlagen- und Raumdaten)

COBie-Daten vollständig und konsistent

❑ / ❑

(Prüfung: Anzahl Räume, Geräte etc. plausibel)

CAFM-Exports/Imports getestet (falls vereinbart)

❑ / ❑

(Testimport in CAFM oder Demo-System durchgeführt)

Alle FM-relevanten Objekte/Attribute in IFC vorhanden

❑ / ❑

(z. B. Ausrüstung als IfcFacility/IfcEquipment mit GUID)

Übergabeprotokoll/Dokumentation der Datenlieferung erstellt

❑ / ❑

(Verzeichnis der übergebenen Dateien vorhanden)

Einhaltung von IFC/COBie Standards (Struktur, MVD)

❑ / ❑

(z. B. COBie als gültige MVD des IFC)

Betreiberanforderungen erfüllt (z. B. spezifische Datenbank-Felder)

❑ / ❑

(Abgleich mit Betreibercheckliste)

Daten aus Modell für FM nutzbar (Praxis-Test)

❑ / ❑

(Beispiel: Raum im Modell → Raum in CAFM vorhanden)

Qualitätssicherung, Statuskennzeichnung und Datenfreigabe

Anforderung: Es muss nachgewiesen sein, dass ein umfassender Qualitätssicherungsprozess für das BIM-Modell durchgeführt wurde und dass die freizugebenden Daten ordnungsgemäß gekennzeichnet und freigegeben wurden. Dazu zählen insbesondere: interne QS-Prüfungen, Status- und Versionsverwaltung der Modelle sowie die formale Freigabe der Ausführungsplanungsunterlagen.

Konkret soll die Prüfanweisung Folgendes sicherstellen:

  • Qualitätssicherungsnachweise: Wurde das Modell vor der offiziellen Abgabe intern geprüft? Dies umfasst zum einen die bereits diskutierten Aspekte (Kollisionen, Attribute, LOD etc.), die idealerweise durch die Planer selbst vorab geprüft wurden. Zum anderen allgemeine Modellchecks (z. B. Sind alle Modelle referenziert, funktionieren Schnitte, sind keine „Dateileichen“ vorhanden?). Die Planer sollten QS-Protokolle oder Checklisten geführt haben. Es ist zu kontrollieren, ob solche Dokumente vorliegen und vollständig sind. Beispielsweise kann der BIM-Koordinator eines Fachplaners eine Checkliste abgezeichnet haben („Eigenprüfung erledigt am ... – keine offenen Fehler“). Ebenso kann der BIM-Gesamtkoordinator einen Modell-Qualitätsbericht erstellt haben, der die wichtigsten Kennzahlen aufführt (Anzahl Objekte, gefundene Konflikte, Erfüllungsgrad der Anforderungen).

  • Statuskennzeichnung im CDE: In der gemeinsamen Datenumgebung sollten alle Dateien einen Status haben, der deren Freigabestand anzeigt (gemäß ISO 19650 sogenannte Suitability Codes). Die Prüfanweisung schaut ins CDE/Projektablage: Sind dort die Modelle zum Abschluss von LPH 5 mit Status „Freigegeben“ (meist A oder B je nach nationalem Anhang) versehen? Vor Freigabe müssten sie in Zwischenstatus gewesen sein (S0/S1... für Shared, WIP etc.). Wichtig: Kein Modell sollte irrtümlich in falschem Status sein, z. B. als „Freigegeben“, obwohl es das nicht ist, oder umgekehrt. Dies wird geprüft, indem man die Metadaten der Dateien einsehen lässt. Laut ISO 19650 muss jedes Informationscontainer einen Statuscode tragen, der die zulässige Verwendung kennzeichnet – dies ist hier das Prüfkriterium. Auch die Revisionskennzeichnungen (Versionsnummern) sind zu prüfen: Stimmen die in der Datei angegebenen Revisionsstände mit dem CDE-Eintrag überein (z. B. Modell „Gebäude_Modell.rvt“, Version P03, Status S3 = zur Prüfung an AG)? Wenn z. B. Abweichungen gefunden werden (eine Datei im CDE ohne Status oder mit falscher Benennung), wäre das ein formaler Mangel.

  • Freigabevermerke: Ein zentrales Prüfkriterium ist, ob die Freigabe durch verantwortliche Personen erfolgt ist. Bei klassischer 2D-Planung wäre das die Unterschrift des Architekten auf dem Plan. Im BIM-Umfeld kann dies z. B. ein Freigabevermerk im CDE oder eine unterschriebene Deckblattexport sein. Die Prüfanweisung verlangt hier, dass für jedes Fachmodell (und die daraus abgeleiteten Pläne) eine Freigabeerklärung vorliegt, dass der jeweilige Planer die Inhalte geprüft hat und sie freigibt, sowie eine Gesamtfreigabe durch den Objektplaner/BIM-Manager, dass die koordinierten Modelle dem Planungsstand entsprechen. Im CDE geschieht dies oft über einen Workflow: z. B. Modellstatus wechselt von „S4 – Freigabe beantragt“ zu „A – Freigegeben für Bau“ nachdem BIM-Manager genehmigt hat. Unsere Prüfung schaut also, ob diese Workflow-Schritte durchgeführt wurden. Gemäß einer in der Branche üblichen Praxis dürfen Informationen erst nach durchlaufener Prüfung/Prüflauf in den nächsten Container (z. B. von Work-in-Progress ins Shared) wechseln. Wir stellen sicher, dass das im Projekt umgesetzt wurde: z. B. ob es Prüfstempel „geprüft am [Datum] von [Person]“ gibt.

  • Dokumentation der Qualitätsprüfungen: Zu einem vollständigen QM gehört ein Bericht oder zumindest eine Zusammenfassung. Es ist zu kontrollieren, ob Qualitätsberichte existieren, z. B. ein Abschlussbericht LPH 5, der alle Prüfungen (Kollision, Attribute etc.) auflistet und deren Ergebnisse. Eine solche Dokumentation könnte vom BIM-Gesamtkoordinator erstellt sein. Die Prüfanweisung nutzt diesen Bericht als Nachweis und überprüft stichprobenartig dessen Plausibilität (wenn z. B. im Bericht steht „0 Kollisionen offen“, sollte das Modell tatsächlich kollisionsfrei sein oder gut begründete Ausnahmen haben).

  • Umgang mit Feststellungen: Sollte die interne QS Mängel ergeben haben, müsste es Freigabevermerke mit Einschränkungen geben (z. B. „freigegeben unter Vorbehalt, dass Detail XY noch nachgeführt wird“). Die Prüfanweisung achtet darauf, ob alle festgestellten Mängel beseitigt oder zumindest transparent festgehalten sind. Im Idealfall wird nichts als „freigegeben“ markiert, was bekannte erhebliche Fehler hat.

  • Archivierung: Nach Freigabe müssen Modelle archiviert werden (ISO 19650 sieht einen Archivcontainer vor). Wir prüfen, ob diese Archivierung erfolgte – das heißt, ob der letztgültige Planungsstand gesichert und gegen weitere Veränderung geschützt wurde. Oft wird im CDE der Status „Archiviert“ oder „As-Built“ am Ende gesetzt. Wichtig hier: Das Archiv sollte genau die freigegebene Version enthalten (Prüfung: Versions-ID).

  • Abschluss der Planungsphase: Schließlich wird betrachtet, ob mit der Freigabe der Ausführungsplanung ein formaler Abschluss dokumentiert ist. Im traditionellen Sinn: „Freigabe zur Ausführung“ – das müsste hier analog gelten, nur auf Modellbasis. Die Prüfanweisung kann z. B. verlangen: gibt es ein Schreiben oder CDE-Eintrag, der besagt „Bauherr erteilt Freigabe der Planung zur Ausführung am [Datum]“?

Prüftabelle QS & Freigabe:

Prüfkriterium Qualitätssicherung & Freigabe

OK?

Bemerkungen

Interne QS-Prüfungen durch Planer durchgeführt

❑ / ❑

(Eigencheck-Listen, Plankontrollen vorgelegt)

QS-Berichte/Protokolle vorhanden (Kollision, Attribute etc.)

❑ / ❑

(Dokumentation der Prüfungen)

Modelle/Dateien mit korrektem Statuscode gekennzeichnet

❑ / ❑

(z. B. "A" Freigegeben in CDE)

Versionsverwaltung konsequent (Versionsnummern stimmen)

❑ / ❑

(CDE-Eintrag vs. Modell-intern)

Formale Freigabevermerke durch Verantwortliche vorhanden

❑ / ❑

(Freigegeben durch Fachplaner/BIM-Mgr)

Keine Freigabe bei offenen Mängeln (Freigabe ggf. mit Auflagen)

❑ / ❑

(Abgleich Mängelliste vs. Freigabestatus)

Archivierung der freigegebenen Modelle erfolgt

❑ / ❑

(Abgelegte Endversion gesichert)

Abschlussdokumentation der LPH 5 erstellt

❑ / ❑

(z. B. Abschlussschreiben, Freigabeschreiben)

Übereinstimmung Freigabe mit vertraglichen Anforderungen

❑ / ❑

(Bauherr hat Freigabe erteilt für Ausführung)