Auftraggeber- und Betreiberpflichten im Fokus
Building Information Modeling (BIM) ist ein zentraler Bestandteil moderner Bauprojekte und bietet eine digitale Plattform zur Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken. Durch die Nutzung digitaler Bauwerksmodelle ermöglicht BIM eine effizientere Zusammenarbeit zwischen allen Projektbeteiligten, eine verbesserte Entscheidungsfindung und eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen. Auftraggeber und Betreiber tragen hierbei jeweils spezifische Verantwortungen, um die Vorteile von BIM voll auszuschöpfen und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. BIM bietet sowohl Auftraggebern als auch Betreibern die Möglichkeit, Bauprojekte und deren Betrieb effizienter, sicherer und nachhaltiger zu gestalten. Während Auftraggeber für die Definition von Zielen, die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur und die Qualitätssicherung der Daten verantwortlich sind, liegt es in der Verantwortung der Betreiber, die übergebenen BIM-Daten effektiv zu nutzen und kontinuierlich zu aktualisieren. Die Einhaltung rechtlicher und normativer Anforderungen ist dabei essenziell, um die Vorteile von BIM voll auszuschöpfen. Durch die Kombination von modernster Technologie und bewährten Prozessen können langfristig nachhaltige und wirtschaftliche Ergebnisse erzielt werden.
Definition der BIM-Anwendungsbereiche und Ziele
Definition: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die BIM-Anwendungsbereiche und spezifischen Ziele des Projekts klar zu definieren.
Pflichten: Definition der Informationsanforderungen des Auftraggebers (AIA) gemäß ISO 19650.
Sicherstellung, dass die BIM-Ziele mit den langfristigen Nutzungs- und Betreiberanforderungen übereinstimmen.
Rechtliche Grundlage:
VOB/A: Anforderungen an die Leistungsbeschreibung.
HOAI: Vorgaben zur Planung und Leistungsabstimmung.
Bereitstellung geeigneter technischer Infrastruktur
Definition: Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die notwendige Infrastruktur für den BIM-Einsatz vorhanden ist.
Pflichten: Auswahl und Bereitstellung geeigneter Software- und Plattformlösungen für die BIM-Kollaboration.
Festlegung von Standards für Datenaustausch und Interoperabilität (z. B. IFC-Format).
Gewährleistung der Datensicherheit und Einhaltung der DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Rechtliche Grundlage:
DIN EN ISO 19650: Anforderungen an das Informationsmanagement.
DSGVO: Schutz personenbezogener Daten.
Koordination und Überwachung der Projektbeteiligten
Definition: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Zusammenarbeit zwischen den Projektbeteiligten reibungslos verläuft.
Pflichten: Benennung eines BIM-Managers zur Koordination der Prozesse.
Sicherstellung regelmäßiger Projektbesprechungen und Abstimmungen.
Prüfung der Einhaltung der definierten BIM-Standards und -Anforderungen durch die Projektbeteiligten.
Rechtliche Grundlage:
BGB § 631: Anforderungen an Werkverträge.
Bauordnungen der Länder: Vorschriften zur Bauausführung.
Qualitätssicherung und Dokumentation
Definition: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Qualität der BIM-Daten zu sichern und alle relevanten Informationen zu dokumentieren.
Pflichten: Durchführung von Qualitätskontrollen der BIM-Daten in allen Projektphasen.
Sicherstellung der lückenlosen Dokumentation aller relevanten Informationen.
Überprüfung der Datenübernahme in die Betriebsphase.
Rechtliche Grundlage:
DIN EN ISO 9001: Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme.
VOB/B: Dokumentationspflichten bei Bauprojekten.
Übernahme und Nutzung der BIM-Daten
Definition: Betreiber müssen sicherstellen, dass die im BIM-Modell bereitgestellten Informationen effektiv genutzt werden.
Pflichten: Prüfung der Vollständigkeit und Genauigkeit der übergebenen BIM-Daten.
Integration der BIM-Daten in Facility-Management-Systeme (z. B. CAFM).
Sicherstellung der Aktualisierung der BIM-Daten während des laufenden Betriebs.
Rechtliche Grundlage:
DIN EN ISO 41001: Anforderungen an das Facility Management.
BGB § 535: Pflichten des Vermieters zur Instandhaltung.
Sicherstellung der Instandhaltung und Wartung
Definition: Betreiber sind dafür verantwortlich, die im BIM-Modell enthaltenen Informationen für Instandhaltungs- und Wartungszwecke zu nutzen.
Pflichten: Nutzung der BIM-Daten zur Planung und Dokumentation von Wartungsmaßnahmen.
Integration von Sensorik und IoT-Technologien zur Zustandsüberwachung.
Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Wartungsvorschriften (z. B. Prüfung von Aufzügen gemäß BetrSichV).
Rechtliche Grundlage:
BetrSichV: Anforderungen an den sicheren Betrieb von Anlagen.
DIN 31051: Grundlagen der Instandhaltung.
Schulung und Weiterbildung des Personals
Definition: Betreiber müssen sicherstellen, dass das Personal für den Umgang mit BIM-Daten geschult ist.
Pflichten: Organisation regelmäßiger Schulungen zu BIM-Tools und -Prozessen.
Sicherstellung der Qualifikation des Facility-Management-Personals im Umgang mit digitalen Daten.
Dokumentation der Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen.
Rechtliche Grundlage:
ArbSchG § 12: Unterweisungspflichten des Arbeitgebers.
ISO 19650-3: Anforderungen an den Betrieb.
Nachhaltigkeit und Ressourcenmanagement
Definition: Betreiber müssen die im BIM-Modell enthaltenen Daten nutzen, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Pflichten: Verwendung der BIM-Daten zur Optimierung des Energieverbrauchs und der Ressourcennutzung.
Integration von Lebenszykluskostenanalysen in die Betriebsplanung.
Nutzung der BIM-Daten für das Abfallmanagement im Gebäudebetrieb.
Rechtliche Grundlage:
KrWG: Anforderungen an das Abfallmanagement.
EnEV: Vorgaben zur Energieeffizienz.